Contents
- Fertige Komplettsysteme ohne Windows
- Erfolgreiche Erstattung
- Keine Erstattung
- Anlagen
Fertige Komplettsysteme ohne Windows
Combat Ready! (Peter B.)
Bei Grey Computer Cologne GmbH kann man nicht nur Komplettsysteme ohne Windows bestellen, sondern die zusammengestellte Hardware wird sogar standardmäßig mit Linux Kernels getestet. Ein von mir gekaufter Rechner (Februar 2012) enthält im Prüfbericht die Zeile:
Geprüft für |
Linux (2.6.22), MS Windows |
Erfolgreiche Erstattung
Fall [A] (Michael Voigt)
Allgemeine Informationen
Rechner |
Lenovo Thinpad R61 |
Gekauft bei |
|
Windows-Lizenz |
XP |
Details |
Zeitlicher Ablauf
Datum |
Geschehnis |
16.01.2008 |
[A] ruft bei Hotline von Lenovo an. Hotline kennt das Problem der Rückerstattung und schickt [A] eine Vorlage [Rückerstattungsantrag] zur Rückerstattung. [A] schickt Formular ausgefüllt und mit gewünschten Anlagen an Lenovo Deutschland. |
31.01.2008 |
[A] erhält 30€ für die Rückgabe der mitgelieferten Windowslizenz von Lenovo. |
Fall [Y] (anonym)
Allgemeine Informationen
Rechner |
Lenovo Thinpad R61 |
Gekauft bei |
|
Windows-Lizenz |
Vista |
Zeitlicher Ablauf
Datum |
Geschehnis |
Sommer 2008 |
[Y] kauft sich ein neues Thinkpad R61. [A] weist ihn auf die Vorlage [Rückerstattungsantrag] zur Rückerstattung hin. Ca. 4 Wochen später bekommt [Y] 30€ für die Rückgabe der mitgelieferten Windowslizenz und der Windows-Vista-CD von Lenovo überwiesen. |
Fall [Z] (anonym)
Allgemeine Informationen
Gekauft bei |
Karstadt |
Windows-Lizenz |
Vista Home Premium |
Zeitlicher Ablauf
Datum |
Geschehnis |
|
[Z] fragte erst nach einer normalen Windows-Version anstatt der beiliegenden Recovery-Version. Dies wurde verwehrt. |
29.05.2007 |
[Z] schrieb folgende E-Mail an Karstadt. |
Sehr geehrter Herr XXXX, ich danke Ihnen für Ihr Angebot, aber ich habe kein Interesse an einer Hilfe beim Installieren der mitgelieferten OEM-Version. Ich habe auf dem Notebook bereits ein Betriebssystem installiert, und benötige die Vista Home Premium Version deshalb nicht. Ein vollständiges Installationsmedium brauchte ich lediglich, um die Vista OEM Version zu verkaufen. Bitte beachten Sie, das ich die installierte Software direkt gelöscht habe, ich habe den Microsoft EULA weder akzeptiert, noch Vista genutzt oder registriert. Ich habe allerdings auf dieser Seite: http://www.microsoft.com/about/legal/useterms/default.aspx den EULA für die mitgelieferte Vista-Version heruntergeladen (liegt bei). Dort heisst es ausdrücklich: "Durch die Verwendung der Software erkennen Sie diese Bedingungen an. Falls Sie die Bedingungen nicht akzeptieren, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu verwenden. Geben Sie diese stattdessen dem Einzelhändler gegen Rückerstattung oder Gutschrift des Kaufpreises zurück." Bitte beachten Sie, dass dies auch für OEM-Versionen im europäischem Rechtsraum gilt, wie sie diesem Beispiel entnehmen können: https://www.fsfe.org/fellows/refund/belgium Dort hat Dell einem Kunden 85 Euro für eine "Windows XP Media Center Edition 2005" zurückgezahlt. Ich habe den Lizenzaufkleber bereits von dem Notebook entfernt und bitte Sie um einem Termin, wann ich diesen zusammen mit der Recovery-CD gegen eine Rückerstattung tauschen kann. Mit freundlichem Gruß,
Datum |
Geschehnis |
01.06.2007 |
[Z] bekam das Angebot 69 EUR für Windows Vista Home Premium zu bekommen. [Z] nahm an, gab die Recovery-CD und den Lizenz-Aufkleber zurück und bekam wenige Tage das Geld von Karstadt erstattet. |
Fall [B] (Matthias Kirschner)
Matthias Kirschner steht für Anfragen zur Verfügung: <mk AT fsfe DOT org>
Allgemeine Informationen
Gekauft bei |
|
Windows-Lizenz |
Vista |
Zeitlicher Ablauf
Datum |
Geschehnis |
28.06.2008 |
[B] schickt folgendes Schreiben mit Anlagen an Lenovo Deutschland: |
An: Lenovo (Deutschland) GmbH Gropiusplatz 10 70563 Stuttgart Deutschland Betreff: Microsoft Windows Lizenzrückgabe Sehr geehrte Damen und Herren, alle Rückgabebedingungen sind bei mir erfüllt (Punkt 1 + 2), die Rechnung (Punkt 3) ist angefügt. Zu Punkt 4 entnehmen sie bitte meine Postanschrift aus dem Briefkopf. Meine Kontoverbindung lautet: [Kontoverbindung] Mit freundlichen Grüßen Anlage(n) - Schreiben zur Windows Lizenzrückgabe [Rückerstattungsantrag] - Kopie der Rechnung (2 Seiten)
Datum |
Geschehnis |
24.07.2008 |
[B] erhält 30 € mit Betreff: |
Ueberweisung 860304000000 S103 NONREF 0724ERT000853195 LENOVO DEUTSCHLAND GMBH GRO WINDOWS LIZENZRUCKGABE CUST LENOVO DEUTSCHLAND GMBH GRO OMER SAT ISFACTION
Fall [P] (anonym)
Allgemeine Informationen
Rechner |
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Gekauft bei |
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Windows-Lizenz |
Windows 10 Pro |
Zeitlicher Ablauf
Datum |
Geschehnis |
22.06.2017 |
[P] bestellt über's Internet bei Notebooksbilliger einen neuen Laptop. Ruft kurz darauf bei der Notebooks-Billiger-Hotline an, wie es denn mit Rückgabe der Windows-Lizenz sei. Die Hotline lehnt dies kategorisch ab, verweist darauf, dass es auch Laptops ohne Betriebssystem bzw. mit Windows gäbe. Gab Produktberatung, aber ein anderes Modell ohne OS, mit Intel-Grafik, ohne optisches Laufwerk und mit Intel-Core-i7-CPU gab es nicht. [P] erhält die Bestellung aufrecht. Lieferung erfolgt noch am selben Abend. |
22.06.2017 |
[P] ruft die Acer-Hotline an, schildert das Problem. Dort heißt es, sei kein Problem. Jedoch dürfe das Windows noch nicht gestartet gewesen sein. Das Gerät müsse auch zu Acer eingeschickt werden. [P] fragt, ob man das Gerät auch direkt vorbeibringen könne, Acer sitzt in Ahrensburg, was in der Nähe ist. Das ginge nicht, es gäbe in Ahrensburg aber einen Laden [G], der für Acer sowas annähme. |
23.06.2017 |
[P] erscheint vormittags im Ladenlokal von [G], erklärt die Situation. Dort heißt es, die wüssten nichts davon, dass man Windows-Lizenzen zurückgeben könne, und das habe in den vergangenen Jahren auch noch niemand gewünscht. [G] ruft selbst bei Acer an, auch dort weiß man nichts davon, dass Acer sowas täte. [P] ruft die Acer-Hotline an. Die fragt in der Fachabteilung nach, von da kommt ein "Nein, machen wir nicht.". [P] legt auf, ruft wieder die Hotline an. Geht jemand anderes ran. Weiß nicht Bescheid, fragt seinen Teamleiter. Von dem kommt eine positive Rückmeldung. [P] notiert sich diesmal den Namen vom Hotline-Mitarbeiter. Laptop wird bei [G] ausgepackt (Karton war noch zu) und auf Schäden untersucht. Der Laptop wird auf Wunsch von [P] aber nicht angeschaltet, um nicht in Gefahr zu geraten, versehentlich Windows zu aktivieren. Dann werden noch zwei Formulare ausgefüllt. Leider war die Lieferung an Acer schon morgens raus, so dass es dort erst Montag weitergeht. |
XX.06.2017 |
Es gab noch irgendwo die Bedingung, dass das Kaufdatum nur 30 Tage (?) zurückliegen dürfe und die Windows-Lizenz nicht aktiviert sein darf. [P] findet beim Tippen dieser Zeilen nichts schriftliches mehr und kann sich auch nicht exakt erinnern. |
28.06.2017 |
[P] erhält von Acer per E-Mail ein Formular "Erstattung Windows OEM Lizenz.pdf" (Laut pdfinfo erstellt am 29.11.2016). Name, Anschrift, Geräte-ID, OS, Bankverbindung, Verzicht auf weiteren Software-Support, "Anfrage [..] kann [..] an Microsoft weiter gegeben werden". Datum, Unterschrift. Außerdem brauchen die noch die Originalrechnung. Alles ausgefüllt, abgeschickt. |
03.07.2017 |
Acer fragt nach der Bankverbindung |
05.07.2017 |
Laptop kommt mit dem Paketdienst an. Lizenzaufkleber ist abgerissen. Es ist irgendein seltsames Linux-Derivat installiert, aber scheint zu laufen. Neuestes Ubuntu mit mainline-Kernel läuft auch. Debian/unstable läuft nicht, weil Kernel zu alt, ACPI vom Laptop wird erst ab 4.12 unterstützt. |
13.07.2017 |
[P] bekommt 70€ von Acer überwiesen |
07.08.2017 |
Debian hat endlich den neuen (4.12) Kernel paketiert. [P] installiert Debian und ist glücklich. Bis auf Fingerprint-Reader laufen sämtliche Hardware-Funktionen. Einziges Manko: Im Normalbetrieb bleibt das Gerät kalt und wirkt so fast wie tot. Der alte Laptop war angenehm warm. Dafür ist der neue kaum zu hören und die Akku-Laufzeit hat irgendwas um die 7-10 Stunden. |
Fazit
[P] wurde überall freundlich behandelt, die Hardware gefällt auch. Leider hat die "Reparatur" etwas lange gedauert und offenbar weiß die Hälfte der Mitarbeiter bei Acer nicht Bescheid, dass OEM-Lizenzen erstattet werden können. So war es einiges an Aufwand für alle Beteiligten und aus finanzieller Sicht vollkommener Irrsinn (Zeit ist Geld!). Schöner wäre es, müsste man beim Kauf eines Laptops die Windows-Lizenz explizit mitkaufen. Kann auch per Default im Warenkorb sein, aber müsste sich (gerne mit Warnung) rausnehmen lassen. Die Aktivierung der Windows-Lizenz könnte z. B. dadurch erfolgen, dass der Kunde einen QR-Code per WebCam einscannt.
Keine Erstattung
Fall [C] (Hanno Böck)
Hanno Böck steht für Anfragen bereit: <hanno AT fsfe DOT org>
Allgemeine Informationen
Gekauft bei |
Lenovo |
Windows-Lizenz |
Vista |
Zeitlicher Ablauf
Datum |
Geschehnis |
Ca. 20.09.2008 |
Anschreiben von [C] an Lenovo mit Formular [Rückerstattungsantrag], gleichzeitig Anfrage per Mail ob das Formular publik gemacht werden dürfe |
24.09.2008 |
Mail von Lenovo an [C], dass Rückgabe nicht mehr geht. Wenige Tage darauf Zurücksendung von Lizenz und Formular. |
07.10.2008 |
Widerspruch von [C] an Lenovo per Brief |
07.10.2008 |
Anfrage bei Michael Rilling, der in mehreren Foren als bei Lenovo dafür zuständig genannt wurde. Antwort, dass dies nicht mehr möglich sei (ohne weitere Begründung). |
07.10.2008 |
E-Mail von [C] an <kunden AT microsoft DOT com> |
Sehr geehrte Damen und Herren, In der EULA zu Windows Vista steht: Durch die Verwendung der Software erkennen Sie diese Bedingungen an. Falls Sie die Bedingungen nicht akzeptieren, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu verwenden. Geben Sie diese stattdessen dem Einzelhändler gegen Rückerstattung oder Gutschrift des Kaufpreises zurück. Wenn Sie dort keine Rückerstattung des Kaufpreises erhalten können, wenden Sie sich an Microsoft oder an das verbundene Unternehmen von Microsoft in Ihrem Land, siehe unter www.microsoft.com/worldwide oder für Deutschland unter www.microsoft.com/germany. Ich habe vor kurzem ein Laptop der Firma Lenovo gekauft. Meine Anfrage um Rückerstattung des Lizenzpreises wurde abgelehnt. Deswegen wende ich mich nun, wie oben angegeben, direkt an Sie. Wie soll ich weiter vorgehen, um die Rückgabe einer Windows Vista Business Lizenz zu erwirken? Mit freundlichen Grüßen,
Datum |
Geschehnis |
09.10.2008 |
MS Kundenbetreuung an [C]: Brauchen Information welchem Passus der EULA widersprochen wird. |
09.10.2008 |
Anfrage von [C] beim Landes- und Bundeskartellamt. Das Landeskartellamt schreibt per Post, dass es sich nicht zuständig fühlt.Das Bundeskartellamt sieht keinen Handlungsbedarf |
17.10.2008 |
MS Kundenbetreuung an [C]: Da sie seit einer Woche nichts gehört haben gehen sie davon aus, dass sich die Anfrage erledigt hat. Ansonsten solle man sie informieren, welchem Passus der EULA er nicht zugestimmt wird. |
Fall [D] (Björn Schießle)
Allgemeine Informationen
Gekauft bei |
|
Windows-Lizenz |
Vista |
Zeitlicher Ablauf
Datum |
Geschehnis |
Ca. 15.08.2008 |
Anschreiben von [D] an Lenovo mit Formular [Rückerstattungsantrag]. |
18.09.2008 |
Mail von Lenovo an [D], dass Rückgabe nicht mehr geht, da das Betriebssystem aus ihrer Sicht ein "integraler Bestandteil des jeweiligen Lenovo-Produkts darstellt" und ich "das Produkt vollumfänglich", mit dem "Betriebssystem eines Drittanbieters verwende". |
Fall [F] María Machón
Allgemeine Informationen
Gekauft bei |
Cyberport store, Friedrichstr. 50-55, Berlin |
Gerät |
Lenovo ThinkPad T400 NM819GE, P8600 2GB |
Windows-Lizenz |
Vista Business OEMAct, Lenovo Singapore |
Kontakt mit |
Lenovo Deutschland |
Zeitlicher Ablauf
Datum |
Geschehnis |
10.2.2009 |
Kauf des Laptops, gleichzeitig Antrag auf Erstattung der Windows Lizenz |
20.2.2009 |
Ablehnender Brief von Lenovo mit folgender untenstehender Begründung |
11.3.2009 |
Antwort auch von Microsoft (siehe unten) |
Antwort von Lenovo:
"...das Betriebssystem [stellt] aus unsere Sicht einen integralen Bestandteil des jeweiligen Lenovo Produkts dar." [...] "Ein Ablehnen der Lizenz hätte unter gewissen Umständen eine Rückgabe des Kaufgegestandes rechtfertigen können, da Sie aber das Produkt vollumfänglich nutzen, und ein Betriebsystem eines Drittanbieters verwenden, können wir Ihnen auch hier leider nicht entsprechen."
Antwort von Microsoft:
Guten Tag Frau Dr. María Machón, vielen Dank für Ihr Anliegen an Microsoft zum Thema Rückerstattung. In Ihrem beschriebenen Fall (es handelt sich offensichtlich um eine OEM Version) ist eine Rückerstattung durch Microsoft nicht möglich. Es wurde kein direkter Vertrag mit Microsoft geschlossen. Der richtige Ansprechpartner für eine ggf. Rückerstattung ist die Firma bzw. Hersteller, wo Sie den Rechner gekauft haben. Wir bitte um Ihr Verständnis. Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen <<<NAME>>> Response Management Germany Microsoft Customer Service and Support Telefon: +49 (0) 89 3176-0 Fax: +49 (0) 89 31 76-5730 E-Mail: rmgct@microsoft.com<mailto:rmgct@microsoft.com> Online Support unter: http://support.microsoft.com<http://support.microsoft.com/> Microsoft Deutschland GmbH Konrad-Zuse-Straße 1, D - 85716 Unterschleißheim http://www.microsoft.com/germany Geschäftsführer: Achim Berg (Vorsitzender), Marcel Schneider, Benjamin O. Orndorff, Keith Dolliver Amtsgericht München, HRB 70438
Fall [G] Benedikt Ahrens
Allgemeine Informationen
Gekauft bei |
|
Windows-Lizenz |
Vista |
Kontakt mit |
Lenovo |
Zeitlicher Ablauf
Kontakt über Fragen_de@lenovo.com, November 2008, via Webinterface
Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren, vor einiger Zeit kaufte ich ein Lenovo Thinkpad. Leider war dieses Thinkpad nicht OHNE vorinstalliertes Betriebssystem Microsoft Windows verfuegbar. Ich nutze dieses Betriebssystem nicht und wuerde gerne die Lizenz fuer diese Software sowie die entsprechenden Datentraeger an Lenovo zurueckgeben. Bitte teilen Sie mir mit, wie dies zu machen ist. Mit freundlichen Gruessen [G]
Antwort von Lenovo an [G] am 25.11.2008:
Sehr geehrter [G], leider können wir Ihrem Wunsch nach Rückerstattung der Kosten für das auf Ihrem Lenovo Produkt vorinstallierte Microsoft-Betriebssystem nicht entsprechen, da das Betriebssystem aus unserer Sicht einen integralen Bestandteil des jeweiligen Lenovo Produkts darstellt. Wir bitten um Ihr Verständnis. [...]
E-Mail von [G] an Lenovo Support (Datum unbekannt):
Sehr geehrter Lenovo Support, das Lenovo Thinkpad funktioniert hervorragend auch ohne MS Windows-Betriebssystem, z. B. mit einem GNU/Linux Betriebssystem. Windows mag daher "aus Ihrer Sicht" einen integralen Bestandteil des Produkts darstellen, objektiv ist es sicherlich KEIN integraler Bestandteil. Ich bin mit den Windows-Lizenzbedingungen nicht einverstanden und moechte daher den Windows-Kaufvertrag rueckgaengig machen. Ich bitte Sie instaendig, mir dies zu ermoeglichen. Sicherlich bin ich nicht der Erste, der Sie darum bittet, Ihre Produkte auch ohne Betriebssystem oder mit einem freien Betriebssystem anzubieten. Wahrscheinlich werde ich auch nicht der Letzte sein. Ich bitte um Ihr Verstaendnis. Mit freundlichen Gruessen [G]
Antwort von Lenovo am 08.12.2008:
Sehr geehrter Herr [G], Ein Ablehnen der Lizenz hätte unter gewissen Umständen eine Rückgabe des Kaufgegenstandes rechtfertigen können, da Sie aber das Produkt vollumfänglich nutzen, und ein Betriebssystem eines Drittanbieters verwenden, können wir Ihnen auch hier leider nicht entsprechen. Mit freundlichen Grüßen / Regards [...]
E-Mail von [G] an Lenovo, 03.07.2009:
Sehr geehrte Damen und Herren, im Anschluss an diese Email finden Sie unsere bisherige Korrespondenz. Vor einiger Zeit hatte ich Sie gebeten, die Lizenz fuer das Betriebssystem MS Windows, welches ich mit meinem Lenovo Thinkpad zusammen kaufte, zurueckzunehmen. Der Grund hierfuer ist, dass ich mit den Lizenzbedingungen, die an die Verwendung dieses Programms geknuepft sind, nicht einverstanden bin. Unter anderem ist es mir nicht erlaubt, das Programm zu studieren, zu modifizieren und weiterzugeben. Wie bereits erwaehnt stellt das Betriebssystem keinen integralen Bestandteil des Produkts Thinkpad dar. Es ist daher moeglich, das Produkt unabhaengig von diesem Betriebssystem zu verkaufen. Alternativ kann der Kauf des Betriebssystems rueckgaengig gemacht werden, ohne dass der Kaufvertrag ueber das Thinkpad ungueltig wird. Ich bitte Sie, ueber mein Anliegen ernsthaft nachzudenken und verbleibe mit freundlichen Gruessen, [G]
Antwort von Lenovo am 03.07.2009:
Sehr geehrter [G], vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider können wir Ihrem Wunsch nach Rückerstattung der Kosten für das auf Ihrem Lenovo Produkt vorinstallierte Microsoft-Betriebssystem nicht entsprechen, da das Betriebssystem aus unserer Sicht einen integrale Bestandteil des jeweiligen Lenovo Produkts darstellt. Ein Ablehnen der Lizenz hätte unter gewissen Umständen eine Rückgabe des Kaufgegenstandes rechtfertigen können, da Sie aber das Produkt vollumfänglich nutzen, und ein Betriebssystem eines Drittanbieters verwenden, können wir Ihnen auch hier leider nicht entsprechen. Wir bitten um Ihr Verständnis. [...]
Email von [G] an Lenovo, 17. August 2009:
Sehr geehrter Lenovo-Support, in Ihrer Email widersprechen Sie sich selbst: einerseits behaupten Sie, ich wuerde das Produkt vollumfaenglich nutzen. Andererseits stellen Sie das Windows-Betriebssystem - welches ich eben NICHT nutze - als integralen Bestandteil des Produkts dar. Nach dieser zweiten Aussage benutze ich das Produkt nicht vollumfaenglich. Bitte denken Sie ueber Ihre Aussage noch einmal nach. Weiterhin bitte ich Sie ueber ausfuehrliche Informationen, wie ich meinen Windows-Kaufvertrag rueckgaengig machen kann. Mit freundlichen Gruessen, [G]
Antwort von Lenovo am 17.08.2009:
Sehr geehrter [G], Leider können wir Ihrem Wunsch nach Rückerstattung der Kosten für das auf Ihrem Lenovo Produkt vorinstallierte Microsoft-Betriebssystem nicht entsprechen, da das Betriebssystem aus unserer Sicht einen integralen Bestandteil des jeweiligen Lenovo Produkts darstellt. Ein Ablehnen der Lizenz hätte unter gewissen Umständen eine Rückgabe des Kaufgegenstandes rechtfertigen können, da Sie aber das Produkt vollumfänglich nutzen, und ein Betriebssystem eines Drittanbieters verwenden, können wir Ihnen auch hier leider nicht entsprechen. Wir bitten um Ihr Verständnis. [...]
Email von [G], 22. August 2009:
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich erneut auf die Rückgabe der mit Ihrem Produkt erworbenen Windows-Lizenz bestehen. Das End User License Agreement (EULA) von Windows gewährt mir das Recht, beim Hersteller des Produkts, mit dem ich die Lizenz erworben habe, den Preis für die Windows-Lizenz zurückerstattet zu bekommen, falls die mitgelieferte Windows-Lizenz beim Start nicht aktiviert und registriert wurde und das End User License Agreement (EULA) nicht akzeptiert worden ist. Ich habe der EULA nicht zugestimmt, da sie zahlreiche für mich inakzeptable Punkte enthält. Als Beispiele moechte ich erwaehnen: * Die Aktivierung der Software sendet Hardware-Informationen an Microsoft. (Punkt 2 der EULA) * "Internetbasierte Dienste" wie das "Windows-Updatefeature" können von Microsoft jederzeit gesperrt werden. (Punkt 7 der EULA) Sie haben mir die Rückgabe der Windows-Lizenz verweigert mit der Verweis, dass es sich bei dem mit dem Gerät erworbenenWindows-Betriebssystem um einen "integrativen Bestandteil" des Produkts handle und ich die Windows-Lizenz nur mit dem gesamten Produkt zurückgeben kann. Diese Auffassung ist aus den folgenden Gründen nicht zutreffend: * Windows-Lizenzen werden auch einzeln verkauft, eine Bindung von Software an ein bestimmtes Hardware-Gerät (OEM-Vertrag) ist nach deutschem Recht nicht zulässig [1, 2] * Das betreffende Notebook lässt sich auch mit anderen, einzeln erhältlichen Betriebssystemen (u.a. GNU/Linux) produktiv betreiben. Insbesondere Ihre Produkte laufen mit GNU/Linux (mit sehr wenigen Ausnahmen) ganz hervorragend. * Jedoch lässt sich das vorliegende Notbook nicht ohne Windows-Lizenz oder ganz ohne Betriebssystem erwerben. Mir sind desweiteren mehrere Fälle bekannt, in denen Sie Windows-Lizenzen zurückgenommen haben. Es ist mir nicht ersichtlich, weshalb dies in meinem Fall nicht möglich sein sollte. Ich bitte Sie deshalb, mir die Kosten für die Windows-Lizenz zurückzuerstatten und die erworbene Windows-Lizenz einzeln zurückzunehmen. Mit höflichem Gruss [G] [1] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Ar=pm&Datu=2000-7&n=22588&linke=urt&Blan=1&fil=dokument.pdf [2] http://www.jurpc.de/rechtspr/20000220.htm
Antwort von Lenovo, 24.08.2009:
Sehr geehrter [G], vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben Ihnen mehrfach die Vorgehensweise der Firma Lenovo mitgeteilt, an die wir auch in diesem Fall nichts ändern werden. Mit freundlichen Grüßen / Regards
Email von [G], 23. September 2009:
Sehr geehrter Lenovo-Support, Ich bin mit den Windows-Lizenzbedingungen nicht einverstanden. Da Sie die Lizenz nicht alleine zuruecknehmen wollen, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, wie ich den Rechner inkl. Windows-Betriebssytem zurueckgeben kann. Hoefliche Gruesse [G]
Antwort von Lenovo, 24.09.2009:
Sehr geehrte [G], vielen Dank für Ihre E-Mail. Um Ihre Anfrage richtig bearbeiten zu k??nnen, senden Sie uns bitte folgende Angaben. - Typennummer - Modellnummer - Seriennummer - Betriebssystem Die Angaben finden Sie auf dem Typenschild, welches sich auf der Unter-/Rückseite Ihres Systems befindet. Mit freundlichen Grüße / Regards
Email von [G], 26.09.2009:
Sehr geehrter Lenovo-Support, hier die von Ihnen gewuenschten Daten: Typ: 8932 G6G ********** Von Ihnen unerwuenschterweise verkauftes Betriebssystem: Windows Vista Business SP1 In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit hoeflichen Gruessen [G]
Antwort von Lenovo, 28.09.2009:
Sehr geehrter [G], bitte übersenden Sie uns Ihre Originalrechnung als pdf Datei. Mit freundlichen Grüßen / Regards Lenovo Support [...]
Email von [G], 29.09.2009:
Sehr geehrter Herr Walloschek, im Anhang finden Sie die gewuenschte Rechnung als PDF-Datei. Mit freundlichen Gruessen [G]
Antwort von Lenovo, 30.09.2009:
Sehr geehrter [G], vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider können wir Ihrem Wunsch nach Rückerstattung des Gerätes nicht nachkommen, da eine Rückerstattung, an gewisse Bedingungen geknüpft ist. Eine Ablehnung der Lizenz, kann unter Umständen, eine Rückgabe des Kaufgegenstandes rechtfertigen. Wenn z.B. beim ersten einschalten des Gerätes die Lizenz des mitgelieferten Betriebssystems abgelehnt wird und der Kunde das sofort über die entsprechenden Business Module anzeigt. In Ihrem Fall ist das Gerät ein Jahr genutzt wurden und dazu noch außerhalb der Basisgarantie. Unter diesen Umständen wird eine Rückerstattung abgelehnt Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen / Regards Lenovo Support [...]
Email von [G], 30.09.2009:
Sehr geehrter Herr Hertel, Ihre Argumentation, der Rechner sei schon zu lange in Betrieb, halte ich fuer frech. Bereits kurz nach Erhalt des Laptops kontaktierte ich den Lenovo-Support mit der Bitte um eine Rueckerstattung der Windows-Lizenz. Die entsprechenden Emails kann ich Ihnen gerne nochmals zukommen lassen. Dass sich diese Sache nun schon so lange hinzieht, liegt also nicht an mir. Ich habe das von Lenovo mitgelieferte Betriebssystem Windows Vista niemals gestartet. Nach Erhalt des Rechners installierte ich sofort ein anderes Betriebssystem (Debian GNU/Linux). Ihrer Ausfuehrung zufolge muss ich jetzt also Windows Vista installieren und beim ersten Start die Lizenz ablehnen. Ich werde dies noch heute erledigen. Bitte schicken Sie mir deshalb so schnell wie moeglich Informationen dazu, wie ich Ihre "Business Module" finden und die Ablehnung der Windows-Lizenz dort anzeigen kann. Mit freundlichen Gruessen [G]
Antwort von Lenovo, 30.09.2009:
Sehr geehrter [G], wir haben den E-Mail Verlauf Ihres Anliegens vorliegen. Wir haben Ihr 1. Mail im Oktober 2008 erhalten und Ihnen zu diesemZeitpunkt die Möglichkeit gegeben Ihr Produkt an den Hersteller zurück zugeben. Sie sind der Möglichkeit zu diesem Zeitpunkt nicht nachgekommen, sondern haben das Produkt ein weiteres Jahr genutzt bis sich dieses Produkt nicht mehr in der Basisgarantie befindet. Aus diesem Gund ist eine Rückgabe seitens der Hetsellers Lenovo nicht mehr möglich. Mit freundlichen Grüßen / Regards Lenovo Support [...]
Email von [G], 30.09.2009:
Sehr geehrter Herr Hertel, ich habe mir unsere Kommunikation nochmals durchgelesen und konnte kein Angebot Ihrerseits zur Ruecknahme des Rechners entdecken. Sollte ich etwas uebersehen haben, so korrigieren Sie mich bitte. Stattdessen wiederholen Sie mehrmals zwei im Widerspruch stehende Statements, welche ich sinngemaess zitiere: (1) "Sie benutzen das Produkt vollumfaenglich, aber nicht das Windows-OS" (2) "Das Windows-OS ist integraler Bestandteil des Produkts" Nach Aussage (1) benutze ich das Produkt im vollen Umfang, gleichzeitig aber nicht, da ich ja einen wichtigen Teil des Produkts (nach 2) NICHT (nach 1) nutze. Fuer eine Erklaerung dieses Widerspruchs waere ich sehr dankbar. Sicher haben Sie Verstaendnis dafuer, dass mich Ihre Antworten eher ratlos gelassen haben. Ich wiederhole: es mag sein, dass ich ein Angebot Ihrerseits uebersehen habe. In diesem Fall teilen Sie mir das bitte mit - ich werde Sie dann nicht weiter belaestigen. Mit freundlichen Gruessen [G]
Antwort von Lenovo, 30.09.2009:
Sehr geehrter [G], nach erneuter Überprüfung des E-Mail Verlaufs wurde Ihnen die Möglichkeit am 12.10.2008 und in einer weiteren Anfrage am 08.12.2008 die Möglichkeit gegeben vom Kaufvertrag zurück zu tretten. Diese Möglichkeiten haben Sie nicht in Anspurch genommen inkl. in einem weiteren Telefonat mit der allgemeine Hotline (Mitarbeiter: Herr Walloschek) der Ihnen genaustens den Vorgang eine Lizenzablehnung und der Sicht des Herstellers Lenovo erläutert hat, welche Sie auch ebenfalls nicht in Anspurch genommen haben oder in diesem Gespräch eine Rücknahme des Porduktes beantragt haben. Aus den oben genannten Gründen und den Gründen aus vorhergehenden E-Mails müssen wir Ihnen erneut mitteilen, dass Ihr Produkt durch den Hersteller Lenovo nicht zurück genommen wird. Bei weiteren Fragen steht Ihnen gern unser Mitarbeiter Herr Walloschek unter folgender Rufnummer 0800 - 55 11 330 in der Zeit von Mo-Fr 08:00 - 17:00 Uhr zur Verfügung. [...]
Email von [G], 30.09.2009:
Sehr geehrter Herr Walloschek, in Ihrer Antwort sind mir einige Dinge nicht klar geworden. (a) Kommen wir zunaechst Ihr Angebot zur Ruecknahme des Rechners vom 08.12.2008 (die vorige hab ich im Moment leider nicht zur Hand). Ich kopiere den Text Ihrer Email: ## Sehr geehrter [G], Ein Ablehnen der Lizenz h??tte unter gewissen Umst??nden eine R??ckgabe des Kaufgegenstandes rechtfertigen k??nnen, da Sie aber das Produkt vollumf??nglich nutzen, und ein Betriebssystem eines Drittanbieters verwenden, k??nnen wir Ihnen auch hier leider nicht entsprechen. Mit freundlichen Gr????en / Regards ## Von welchem Angebot sprechen Sie hier? Die Entsprechung des einzigen Angebots, welches man eventuell zwischen den Zeilen lesen koennte, schliessen Sie sofort aus. In dieser Nachricht gibt es kein Angebot irgendeiner Art. Sie sagen vielmehr folgendes: Sie haben KEIN RUECKGABERECHT, SELBST wenn Sie das Windows-OS NICHT verwenden. Sie verweigern also: (1) die Ruecknahme des Win-OS alleine (2) die Ruecknahme des Rechners inkl. OS, da ich den Rechner ja "vollumfaenglich" nutzen wuerde. Es bleibt unklar, was ich haette tun koennen, sehr geehrter Herr Walloschek, um KEINEN Lizenzvertrag mit der Firma Microsoft einzugehen. (b) Zum Telefonat, welches ich angeblich mit Herrn Walloschek (also Ihnen) gefuehrt habe: ich habe NIEMALS eine Hotline von Lenovo angerufen, noch wurde ich von einem Mitarbeiter von Lenovo auf anderem Weg als per Email kontaktiert. Mir ist also nicht klar, wovon Sie hier sprechen. Von einem telefonischen Angebot Ihrerseits kann also keine Rede sein. Ich moechte klarstellen, dass ich von Beginn an nur das Win-OS, nicht aber den Rechner zurueckgeben wollte. Eine solche Option schlossen Sie aber aus. Es geht mir also NICHT darum, einen bereits gebrauchten Rechner zurueckzugeben.Mit freundlichen Gruessen [G]
Antwort von Lenovo, 30.09.2009:
Sehr geehrter [G], da im E-Mail Verlauf sichtbar ist, dass hier per E-Mail kein Abschluß gefunden wird kontaktieren Sie uns telefonisch unter folgender Rufnummer 0800 - 55 11 330 in der Zeit von Mo-Fr 08:00 - 17:00 Uhr. Mit freundlichen Grüßen / Regards Lenovo Support [...]
Fall [H] Matthias-Christian Ott
Vor dem Kauf eines Samsung NC130-anyNet N270BN hat [H] sich bei der Samsung Kundenbetreuung nach den Rücknahmebedingungen erkundigt.
Allgemeine Informationen
Gekauft bei |
Vor dem Kauf informiert |
Windows-Lizenz |
XP |
Kontakt mit |
Samsung |
Zeitlicher Ablauf
Datum |
Geschehnis |
1.10.2009 |
Anfrage von [H] |
20.10.2009 |
Ablehnende E-Mail von Samsung |
Anfrage via Kontaktformular am 1.10.2009:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mir ein Samsung N130 kaufen. Ich benötige die Windows XP Lizenz jedoch nicht und möchte diese auch nicht besitzen. Aus diesem Grund möchte ich wissen, ob Samsung sich gemäß des Windows XP EULA verhält und entsprechende Lizenzen erstattet. Mit freundlichen Grüßen, Matthias-Christian Ott
Antwort von Samsung am 2.10.2009:
Sehr geehrter Herr Ott, vielen Dank für Ihre Anfrage. Samsung bietet das N130 nur mit Windows XP oder Windows 7 an. Netbooks ohne Betriebssystem werden in Deutschland nicht angeboten. Gemäß der Eula mussSamsung eine Möglichkeit anbieten Sie von dem Betriebssystem zu entbinden. Welche Möglichkeit obliegt dem Hardwarehersteller. In diesem Fall nehmen wir das komplette Notebook zurück. Wenden Sie sich diesbezüglich an den Händler. Bei weiteren Fragen können Sie uns gern kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen aus [...]
Siehe auch
Fall [I] Matthias-Christian Ott
Allgemeine Informationen
Gekauft bei |
Cyberport |
Windows-Lizenz |
Vista |
Kontakt mit |
Lenovo |
Zeitlicher Ablauf
Datum |
Geschehnis |
23.01.2010 |
[I] schreibt an Lenovo |
23.02.2010 |
[I] erhält ablehnende Antwort von Lenovo |
Brief vom 23.01.2010:
[...] Lenovo (Deutschland) GmbH Gropiusplatz 10 07563 Stuttgart Betreff: Microsoft Windows Lizenzrückgabe Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich die beim Kauf meines Lenovo Thinkpad X200 erhaltene Microsoft Windows Lizenz zurückgeben. Alle Rückgabebedingungen sind bei mir erfüllt (Punk 1 + 2). Den Microsoft Windows Lizenz Aufkleber kann ich leider nicht mitschicken, denn dieser ließ sich nicht ohne Beschädigung entfernen. Sollten Sie ihn dennoch benötigen, so bitte ich Sie, mir eine Anleitung zuzusenden, wie dieser sachgemäß zu entfernen ist. Der Product-Key lautet: AAAAA – BBBBB – CCCCC – DDDDD – EEEEE. Die Rechnung habe ich beigefügt (Punkt 3). Leider sind in der Rechnung nicht alle von Ihnen geforderten Daten aufgeführt und da diese auch nur auf den Karton aufgedruckt sind, führe ich die Daten hier auf: Lenovo Thinkpad X200 Special 7458 – AD9 Machine Type – Model: 7458 – AD9 Part Number: 585D393 Serial Number: XXXXXXX UUID: AAAAAAAA – BBBB – CCCC – DDDD – EEEEEEEEEEEE Date: 2009 – 02 – 11 Zu Punkt 4: Entnehmen Sie bitte meine Postanschrift aus dem Briefkopf. Meine Bankverbindung lautet: [...] Mit freundlichen Grüßen Matthias-Christian Ott Anlagen: * Schreiben zur Microsoft Windows Lizenzrückgabe (Rückerstattungsantrag) * Kopie der Rechnung (2 Seiten) * Foto des Modellaufklebers auf dem Karton
[I] verwendete dabei das Lizenzrückgabeformular v6.
Antwort von Lenovo am 18.02.2010:
Lenovo WE Einsteinova 21 85101 Bratislava Slovakia [...] Windows Lizenzrückgabe (ref: WM00098) Sehr geehrter Kunde, leider können wir Ihrem Wunsch nach Rückerstattung der Kosten für das auf Ihrem Lenovo Produkt vorinstallierte Microsoft-Betriebssystem nicht entsprechen, da das Betriebssystem aus unserer Sicht einen integralen Bestandteil des jeweiligen Lenovo Produkts darstellt. Ein Abelehnen der Lizenz hätter unter gewissen Umständen eine Rückgabe des Kaufgegenstandes rechtfertigen können, da Sie aber das Produkt vollumfänglich nutzen, und ein Betriebssystem eines Drittantbieters verwenden, können wir Ihnen auch hier leider nicht entsprechen. Wir bitten um Ihr Verständnis. [...] Regional Services coordinator Lenovo WE
Fall [O] (Constantin Engel)
Allgemeine Informationen
Gekauft bei |
|
Windows-Lizenz |
XP |
Zeitlicher Ablauf
Datum |
Geschehnis |
15.09.2009 |
[O] schickt folgende E-Mail |
ich habe vor kurzem ein Acer Aspire One Netbook gekauft. Leider war dieses Netbook nicht OHNE vorinstalliertes Betriebssystem Microsoft Windows verfügbar. Ich nutze dieses Betriebssystem nicht und würde gerne die Lizenz für diese Software an Acer zurückgeben. Bitte teilen Sie mir mit, wie dies zu machen ist.
Datum |
Geschehnis |
18.09.2009 |
[O] erhält folgende Antwort |
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit ACER. Wir freuen uns, dass Sie sich für ein ACER-Produkt entschieden haben und geben Ihnen gerne Auskunft zu Ihrer Anfrage. Wir haben eine genaue Regelung für die Rückgabe von Windows Lizenzen. Das Gerät muß zwingend auf Kosten des Versenders/Auftraggebers eingeschickt werden und auch den Rücktransport werden wir Ihnen in Rechnung stellen. Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt werden: 1.) Den Lizenzbedingungen die beim ersten Start angezeigt werden, darf der User nicht zustimmen 2.) Das Gerät muss zu uns eingesendet werden. Das muss komplett erfolgen, inkl. der bereits erstellten Disks. Es Darf kein Duplikat des Betriebssystems in Ihrem Besitz bleiben. 3.) Hier werden wir dann den Windows Lizenz-Aufkleber entfernen und die HDD komplett löschen. 4.) Sie bekommen dann eine Gutschrift für die OEM Lizenz. (Diese wird im Rahmen von 30 Euro liegen.) Bitte beachten Sie, dass Sie bei weiteren Fragen zu diesem Thema, Ihrer Antwort den kompletten Inhalt dieser E-Mail beifügen.
Datum |
Geschehnis |
29.09.2009 |
[O] antwortet: |
vielen Dank für ihre Antwort zur Rückgabe der MS-Windows Lizenz. Eine Einsendung meines Geräts ist hierfür jedoch meiner Ansicht nach nicht nötig. Ich werde im folgenden auf die von Ihnen genannten Voraussetzungen eingehen: > 1.) Den Lizenzbedingungen die beim ersten Start angezeigt werden, darf der User nicht zustimmen Ich habe mir die Lizenzbedingungen durchgelesen und daraufhin beschlossen, dass ich diese nicht akzeptieren will. Da ich den Computer aber sofort benutzen wollte habe ich statt dessen die gesamte Festplatte formatiert und ein freies GNU/Linux Betriebssystem installiert. Dabei habe ich alle Partitionen überschrieben. > 2.) Das Gerät muss zu uns eingesendet werden. Das muss komplett erfolgen, inkl. der bereits erstellten Disks. Es Darf kein Duplikat des Betriebssystems in Ihrem Besitz bleiben. Es wurden keine Disks erstellt, da dies mit dem vorliegenden Netbook ohne CD Laufwerk nicht möglich ist. Beim Kauf lag ebenfalls keine CD bei. Es befinden sich demnach, durch die direkte Installation des freien GNU/Linux Betriebssystems auf der kompletten Festplatte, auch keine Duplikate des Betriebssystems mehr in meinem Besitz. Des Weiteren würde mir Duplikate ohne die Lizenz keinen legalen Einsatz erlauben. > 3.) Hier werden wir dann den Windows Lizenz-Aufkleber entfernen und die HDD komplett löschen. Es ist mir möglich den Windows Lizenz-Aufkleber zu entfernen und Ihnen per Post zukommen zu lassen. Es entspricht nicht meinem Wunsch, dass die HDD komplett gelöscht wird, da sich darauf bereits ein von mir installiertes voll Funktionsfähiges Betriebssystem befindet und das Gerät bereits genutzt wird. Ich kann ihnen auch gerne Bilder des Gerätes beim Entfernen des Lizenzaufklebers zukommen lassen. > 4.) Sie bekommen dann eine Gutschrift für die OEM Lizenz. (Diese wird im Rahmen von 30 Euro liegen.) Meine Kontodaten: [...] Bitte teilen Sie mir mit, ob die Voraussetzungen für eine Rückerstattung erfüllt sind. Über eine positive Rückmeldung freue ich mich sehr. Vielen Dank für ihre Bemühungen.
Datum |
Geschehnis |
30.09.2009 |
info_de@acer-euro.com antwortet: |
Acer akzeptiert ausschließlich die in der ersten E-Mail genannten Bedingungen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei weiteren Fragen zu diesem Thema, Ihrer Antwort den kompletten Inhalt dieser E-Mail beifügen.
Datum |
Geschehnis |
21.10.2009 |
O antwortet: |
Bitte erläutern sie mir in welchem Punkt diese Bedingungen von mir nicht erfüllt werden. Lediglich die Rückgabe der erstellten Disks kann nicht erfolgen, da bereits beim Kauf des Geräts keinerlei Disks für das Betriebssystem oder sonstige Software vorhanden waren. Demnach ist es mir unmöglich diese zurückzugeben. Lediglich der auf der Unterseite des Geräts angebrachte Windows XP Lizenzaufkleber kann zurückgegeben werden. Weiterhin ist die Nutzung von eventuellen Kopien des Windows XP Betriebssystems ohne die Lizenz, die ich Ihnen ohne weiteres zukommen lassen kann, nicht erlaubt. Die Einsendung des Geräts zur erneuten Löschung der Festplatte ist somit nicht notwendig.
Datum |
Geschehnis |
21.10.2009 |
info_de@acer-euro.com antwortet: |
es wurde nicht gesagt das die Bedingungen nicht erfüllt werden können. Die Aussage bezieht sich darauf, dass das Notebook eingeschickt werden muß. Es gibt hierzu keine Alternative. Acer muß das Notebook im Service haben und das Betriebssystem selbst löschen. Es ist unabdingbar das Acer das Betriebssystem löscht und den Lizenzaufkleber entfernt. Wir akzeptieren keine Abweichung von dieser Prozedur. Bitte beachten Sie, dass Sie bei weiteren Fragen zu diesem Thema, Ihrer Antwort den kompletten Inhalt dieser E-Mail beifügen.
Fall [E] (Johannes Näder)
Johannes Näder steht für Anfragen bereit: <johannesnaeder AT web DOT de>
Allgemeine Informationen
Hardware |
Lenovo Ideapad S12 |
Gekauft bei |
Cyberport Store Dresden |
Windows-Lizenz |
XP Home Edition Lrg Scrn LFD-Lizenz |
Zeitlicher Ablauf
Datum |
Geschehnis |
17.08.2009 |
Kaufdatum. |
05.09.2009 |
[E] wendet sich schriftlich mit der Bitte um Rücknahme der Lizenz an Lenovo Deutschland GmbH, beiligend Kaufrechnung, Lizenz und das Lenovo-Refund-Formblatt. |
18.09.2009 |
Lenovo antwortet abschlägig und sendet alle Unterlagen zurück. |
03.10.2009 |
[E] erklärt in einem Schreiben an Lenovo, auf seiner Bitte um Rücknahme der Lizenz zu bestehen, weist auf nicht widerlegte Argumente hin und erkundigt sich, warum seitens Lenovo ein Vertrieb von Geräten an private Endkunden nur in Verbindung mit MS-Betriebssystemen möglich ist. |
05.09.2009 Rückgabe einer Windows-Lizenz Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich die am 17. September 2009 gemeinsam mit einem Ideapad erworbene Windows-XP-Lizenz gemäß des End User License Agreement (EULA) von Microsoft Windows zurückgeben. Das EULA von Windows gewährt mir das Recht, beim Hersteller des Produkts, mit dem ich die Lizenz erworben habe, den Preis für die Windows-Lizenz zurückerstattet zu bekommen, falls die mitgelieferte Windows-Lizenz beim Start nicht aktiviert und registriert wurde und das EULA nicht akzeptiert worden ist. Ich habe der EULA nicht zugestimmt, da sie zahlreiche für mich inakzeptable Punkte enthält, beispielsweise: * Die Aktivierung der Software sendet Hardware-Informationen an Microsoft (Punkt 2 des EULA). * „Internetbasierte Dienste“ wie das „Windows-Updatefeature“ können von Microsoft jederzeit gesperrt werden (Punkt 7 des EULA). Dadurch existiert de facto kein Recht auf Security-Updates. Ich entschied mich stattdessen für das Konkurrenz-Produkt Ubuntu, da dieses eine bessere Qualität aufweist und ein verbraucherfreundlicheres EULA hat. Sie haben anderen Lenovo-Kunden in der Vergangenheit die Rückgabe der Windows-Lizenz verweigert mit der Verweis, dass es sich bei dem mit dem Gerät erworbenen Windows-Betriebssystem um einen "integrativen Bestandteil" des Produkts handle und ich die Windows-Lizenz nur mit dem gesamten Produkt zurückgeben kann. Diese Auffassung ist aus den folgenden Gründen nicht zutreffend: * Windows-Lizenzen werden auch einzeln verkauft, eine Bindung von Software an ein bestimmtes Hardware-Gerät (OEM-Vertrag) ist nach deutschem Recht nicht zulässig. [1] * Das betreffende Notebook lässt sich auch mit anderen, einzeln erhältlichen Betriebssystemen (u.a. Ubuntu) produktiv betreiben. Insbesondere Ihre Produkte laufen mit Ubuntu (mit sehr wenigen Ausnahmen) ganz hervorragend. * Jedoch lässt sich das vorliegende Notebook nicht ohne Windows-Lizenz oder ganz ohne Betriebssystem erwerben. Mir sind desweiteren mehrere Fälle bekannt, in denen Sie erfolgreich mit dem von mir verwendeten Formular Windows-Lizenzen zurückerstattet haben. Ich bitte Sie deshalb, mir die Kosten für die Windows-Lizenz zurückzuerstatten und die erworbene Windows-Lizenz einzeln zurückzunehmen. Mit freundlichen Grüßen [1] Vgl. dazu das Urteil des BGH I ZR 244/97 vom 6. Juli 2000 (http://tiny.cc/IZR24497 sowie http://www.jurpc.de/rechtspr/20000220.htm).
18.09.2009 Sehr geehrter Kunde, leider können wir Ihrem Wunsch nach Erstattung des Wertersatzes der mit der von Ihnen erworbenen Lenovo Maschine einhergehenden MS Lizenz auch weiterhin nicht entsprechen. Wie Ihnen bereits mitgeteilt, stellt das MS Operating System einen integralen Bestandteil unseres Angebots bzw. der jeweiligen Lenovo Maschine dar. Sollten Sie die Lizenzbedingungen nicht akzeptieren, räumen wir Ihnen im Rahmen unserer Firmen-Richtlinien die Möglichkeit ein, die Maschine als solche zurückzugeben. Wir möchten Sie an dieser Stelle noch gerne auf die einschlägigen Regelungen in den MS-Lizenz-Bedingungen hinweisen: "By using the software, you accept these terms. If you do not accept them, do not use the software. Instead, contact the manufacturer or installer to determine their return policy for a refund or credit." Wie Sie sehen, ist von einem Rückgabe- und ErstattungsRECHT nicht die Rede.
03.10.2009 Rückgabe einer Windows-Lizenz Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 15. September 2009 möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mit Ihrer Aussage, Windows XP stelle "einen integralen Bestandteil [...] der jeweiligen Lenovo Maschine dar", nicht übereinstimme. Wieso dies nicht zutrifft, habe ich bereits in meinem letzten Schreiben vom 5. September 2009 dargelegt: * Windows-Lizenzen werden auch einzeln verkauft, eine Bindung von Software an ein bestimmtes Hardware-Gerät (OEM-Vertrag) ist nach deutschem Recht nicht zulässig. [1] * Das betreffende Notebook lässt sich auch mit anderen, einzeln erhältlichen Betriebssystemen (u.a. Ubuntu) produktiv betreiben. Insbesondere Ihre Produkte laufen mit Ubuntu (mit sehr wenigen Ausnahmen) ganz hervorragend. * Jedoch lässt sich das vorliegende Notebook nicht ohne Windows-Lizenz oder ganz ohne Betriebssystem erwerben. Bitte teilen Sie mir mit, worauf Sie Ihre Ansicht angesichts dieser Faktenlage begründen. Außerdem interessiert mich sehr, warum Ihre Notebooks und Netbooks von Haus aus nur mit vorinstalliertem Microsoft-Betriebssystem vertrieben werden. Ihnen ist ja sicherlich bekannt, dass gerade Lenovo-Produkte aufgrund der guten Verarbeitung und Kompatibilität der Komponenten von Linux-Nutzern bevorzugt gekauft werden, und dass diese Nutzer keine Verwendung für ein vorinstalliertes Windows haben. Für sie wäre es vorteilhaft, entweder Lenovo-Maschinen ohne Betriebssystem kaufen zu können oder aber solche, bei denen Windows zwar vorinstalliert ist, sich aber nur mit einer separat zu erwerbenden Lizenz aktivieren lässt und genauso gut ohne Kostenaufwand gelöscht und durch ein leistungsfähiges Konkurrenzprodukt ersetzt werden kann. Wieso ist eine solche Vertriebspolitik nicht möglich oder nicht in Ihrem Sinne? Immerhin würde sie einen großen Schritt weg von der Diskriminierung von Nicht-Windows-Nutzern, mithin einen großen Schritt in die Richtung größerer Kundenfreundlichkeit bedeuten. Meine Bitte um die Rücknahme der Windows-Lizenz und die entsprechende Kostenerstattung möchte ich hiermit erneuern. Mit freundlichen Grüßen [1] Vgl. dazu das Urteil des BGH I ZR 244/97 vom 6. Juli 2000 (http://tiny.cc/IZR24497 sowie http://www.jurpc.de/rechtspr/20000220.htm).
Fall [J] (Peter B.)
Peter B. steht für Anfragen bereit: <pb AT fsfe DOT org>
Allgemeine Informationen
Hardware |
Lenovo Edge 13" E335 |
Gekauft bei |
|
Windows-Lizenz |
Windows® 7 Home Premium 64bit |
Zeitlicher Ablauf
Datum |
Geschehnis |
13.08.2012 |
Kaufdatum (Bestellung). |
11.09.2012 |
Paketempfang |
12.09.2012 |
[J] wendet sich schriftlich mit der Bitte um Rücknahme der Lizenz an Campuspoint, in Bezugnahme auf Textstelle in der EULA |
14.09.2012 |
Campuspoint verweigert die Rücknahme und verweist darauf, dass Lenovo die Rücknahme ablehne, "da diese ein integraler Bestandteil des Produktes ist" |
14.09.2012 |
[J] weist darauf hin, dass diese Art der "Zwangsbeglückung" eine eigenartige Geschäftspraxis sei und verweist weiters auf das Gerichtsurteil (von 2012) gegen Lenovo in Frankreich und die European Directive 2005/29/CE |
Datum |
Geschehnis |
14.09.2012 |
[J] erhält folgende Antwort von Campuspoint |
Hallo Herr B., gerne würden wir die Windows-Lizenz zurücknehmen wenn es denn seites Lenovo hierzu ein Procedere geben würde. Lenovo jedoch lehnt eine Rücknahme der Windows-Lizenz ab da diese "integraler Bestandteil" des Produktes ist. Sie haben ja das Gerät ja auch gekauft in dem Wissen das hier eine Windows-Lizenz vorinstalliert und somit Bestandteil des Produktes ist. Es besteht natürlich die Möglichkeit das Gerät im Rahmen des 14-tägigen Widerrufsrechts zurückzugeben, jedoch möchten wir Sie darauf hinweisen das Sie Sie in der Wertersatzpflicht stehen sollten Sie die werksseitige Recovery-Umgebung zerstören. Wir hoffen auf Ihr Verständniss und wünschen ein erholsames Wochenende.