KnowHow/FSFELife/TaxDeductibility

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Deutschland

Finanzielle Zuwendungen an die FSFE sind in Deutschland steuerlich absetzbar. Wir senden an alle Spender, die eine Adresse in Deutschland angegeben haben, automatisch am Ende eines jeden Jahres eine Spendenbescheinigung über die bei uns eingegangenen Spenden des vergangenen Jahres. Alternativ kann für Spenden bis 300 Euro der vereinfachte Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 4 Nr. 2b EStDV verwendet werden.

https://fsfe.org/donate/germany.de.html

Nederland

Als u tenminste het drempelbedrag doneert aan ANBI's zoals de FSFE Fellowship, dan heeft u in Nederland mogelijk recht op belastingaftrek van uw gift.

https://fsfe.org/donate/netherlands.nl.html

Luxemburg

Mehrere Spender aus Luxemburg haben Spendenbescheinigungen nach deutschem Muster in ihren Steuererklärungen geltend gemacht, und das wurde von der Luxemburger Finanzverwaltung anerkannt. Wir werden daher zukünftig an alle Spender aus Luxemburg eine Spendenbescheinigung nach deutschem Muster versenden. Wir können nicht garantieren, dass diese generell und in jedem Falle anerkannt wird, sind aber an weiteren Erfahrungsberichten interessiert.

Österreich

Spenden an gemeinnützige Organisationen wie die FSFE sind in Österreich nicht steuerlich absetzbar. Spender, die in ihrem Beruf in größerem Umfang mit Freier Software zu tun haben, können versuchen, die Zuwendung als Beitrag zu einer Interessensvertretung zu deklarieren. Die Anerkennung dessen liegt im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes, daher können wir keine Garantie übernehmen, aber wir freuen uns über Erfahrungsberichte (an <austria AT lists.fsfe.org DOT org>).

Schweiz

Die Zürcher Niederlassung der FSFE ist gemäß Verfügung des Kantonalen Steueramtes Zürich vom 26.5.2007 gemeinnützig im Sinne von §61 lit. f StG und Art. 56 lit. g DGB anzusehen.

Natürliche und juristische Personen mit (Wohn-)Sitz in der Schweiz können die unentgeltlichen Zuwendungen an FSFE, (unter Beobachtung gewisser prozentualer Grenzen) vom steuerbaren Einkommen bzw. Gewinn in Abzug bringen. Wir weisen daher darauf hin, dass die Zürcher Niederlassung der FSFE wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke steuerbefreit ist und deshalb Spenden steuerlich in Abzug gebracht werden können. Bei Rückfragen bitte eine E-Mail an <contact AT fsfe DOT org>

https://fsfe.org/donate/switzerland.de.html


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