Übersicht:
Contents
Zusammenfassung
Auf dieser Seite findest du Vorlagen zur Wiederverwendung und Anpassung für deine eigene IFG-Anfrage (IFG = Informationsfreiheitsgesetz).
Weiter unten findest du außerdem
- Definitionen und Begriffsklärungen, die du deine IFG-Anfrage anhängen kannst
- Innerdeutsche Besonderheiten bei IFG-Anfragen in manchen Bundesländern
Denk daran, dass mit fragdenstaat.de ein sehr hilfreiches und mächtiges Werkzeug für jegliche IFG-Anfrage zur Verfügung steht. Die Bedienung kann an dieser Stelle nicht ausführlich erklärt werden, ist aber durchaus intuitiv.
Vorlage für eine Anfrage für PMPC an eine städtische Verwaltung
1. Wie hoch ist die Zahl der Ausschreibungen für die Entwicklung und den Support von Software durch öffentliche Einrichtungen im STADT ~ in den Jahren 2016, 2015 und 2014? Bitte senden Sie mir das entsprechende Dokument – wenn möglich aufgeschlüsselt nach Projektnamen und Anwendungsfälle - zu. Ich weise vorsorglich daraufhin, dass es nach dem IFG eine Pflicht zur Informationsaufbereitung vorhandener Informationen (vgl. Schoch, 2016, IFG, § 1, Rn. 40) gibt und eine solche Liste dazuzählt. (rechtlich spezifisch für Deutschland - braucht nicht übersetzt werden)
2. Wie hoch war das Volumen der Ausschreibung für die Entwicklung und den Support von Software durch öffentliche Einrichtungen in STADT in den Jahren 2016, 2015 und 2014? Bitte senden Sie mir das entsprechende Dokument mit den Budgetzahlen – wenn möglich aufgeschlüsselt nach einzelnen Projekten - zu. Ich weise vorsorglich daraufhin, dass es nach dem IFG eine Pflicht zur Informationsaufbereitung vorhandener Informationen (vgl. Schoch, 2016, IFG, § 1, Rn. 40) gibt und eine solche Liste dazuzählt. (rechtlich spezifisch für Deutschland - braucht nicht übersetzt werden)
3. Bitte senden Sie mir, falls vorhanden, Dokumente zu Richtlinien für Ausschreibungen für die Entwicklung und den Support von Software durch öffentliche Einrichtungen in STADT zu.
4. Wie hoch ist die Zahl der Software-Eigenentwicklungen durch öffentliche Einrichtungen oder Dienstleister im Auftrag dieser in STADT in den Jahren 2016, 2015 und 2014, einschließlich gemeinsamer Projekte und Kooperationsbeteiligungen? Wie hoch ist das Volumen der jeweiligen Projekte? Bitte senden Sie mir entsprechende Dokumente zu.
5. Bitte nennen Sie mir die Zahl der Software-Eigenentwicklungen durch öffentliche Einrichtungen oder Dienstleister im Auftrag der Stadtverwaltung, die vollständig oder in Teilen unter freie Lizenz gestellt wurden samt dem jeweiligen Budget für die Entwicklung seit dem Jahr 2015. Bitte senden Sie mir entsprechende Dokumente zu.
Ich weise vorsorglich daraufhin, dass es nach dem IFG eine Pflicht zur Informationsaufbereitung vorhandener Informationen (vgl. Schoch, 2016, IFG, § 1, Rn. 40) gibt und eine solche Liste dazuzählt.
6. Nennen Sie mir die Software, die durch öffentliche Stellen in anderen Bundesländern (oder dem EU-Ausland) in Auftrag oder Eigenregie entwickelt wurden und in STADT durch öffentliche Stellen in den Jahren 2016, 2015 und 2014 eingesetzt wurde. Bitte senden Sie mir entsprechende Dokumente zu.
7. Bitte schicken Sie mir Dokumente zu die aufschlüsseln, welche Software unter freier Lizenz von der Verwaltung in STADT genutzt wird. Bitte schlüsseln Sie insbesondere auf, auf wie vielen Geräten der öffentlichen Verwaltung folgende Software läuft: Firefox, Thunderbird, Linux-Desktop Betriebssysteme (z.B. Ubuntu), GnuPG, Gimp, LibereOffice und OpenOffice. Alternativ schicken Sie bitte falls vorhanden eine Übersichtsliste mit Angaben zu Verwendung von Software und Installationen in der öffentlichen Verwaltung von STADT.
8. Bitte schicken Sie mir Dokumente zu die aufschlüsseln, wie viele Rechner innerhalb der öffentlichen Verwaltung in STADT über die notwendige Software zur verschlüsselten Kommunikation per E-Mail verfügen. Bitte nennen sie alle verfügbaren öffentlichen Schlüssel für die sichere verschlüsselte Kommunikation von Bürger/innen mit Behörden in STADT.
09. Bitte listen Sie alle Webseiten, welche durch öffentliche Stellen in STADT betrieben werden auf. Geben sie jeweils zu jeder Webseite falls vorhanden auch die jährliche Besucherzahl seit dem Jahr 2010 an. Geben Sie für die jeweiligen Webseiten auch das jeweils genutzte Content-Management-System an (z.B. Typo3, Drupal, Wordpress).
10. Wurde Software, die von ihnen hergestellt oder in Auftrag gegeben wurde anschließend über Google Play oder den iTunes Store verbreitet? Bitte fügen Sie den Link zu der entsprechenden Software ein. Wurde die Software auch für Menschen zugänglich gemacht, bzw. veröffentlicht, die über keinen Google- oder Accle-Account verfügen?
[11. Hat die Verwaltung von STADT jemals Softwarecode unter einer freien Software Lizenz veröffentlicht, die von Ihnen oder in Ihrem Auftrag entwickelt wurde? Wenn ja, konkretisieren Sie bitte den Namen der Projekte und ihren derzeitigen Status.] -> Doppelt sich
Begriffserklärung „Freie Software“ und „Freie Lizenz“
Es kann manchmal leider immer noch nötig aber in jedem Falle hilfreich sein die Begriffe Freie Software freie Lizenzen dem Leser zu erklären bzw zu erinnern. Wir haben dir deshalb hier Definitionen aufgeschrieben, die du deinem Text anhängen kannst:
Freie Software: „Frei“ in „Freie Software“ bezieht sich auf Freiheit, nicht auf den Preis. Insbesondere definieren vier Freiheiten Freie Software: 1. Die Freiheit, das Programm für jeden Zweck auszuführen. 2. Die Freiheit, die Funktionsweise eines Programms zu untersuchen, und es an seine Bedürfnisse anzupassen (z.B. muss der Quellcode einsehbar sein). 3. Die Freiheit, Kopien weiterzugeben und damit seinen Mitmenschen zu helfen. 4. Die Freiheit, ein Programm zu verbessern, und die Verbesserungen an die Öffentlichkeit weiterzugeben, sodass die gesamte Gesellschaft profitiert.
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Freie Lizenz: Eine freie Lizenz ist eine Nutzungslizenz, die die Nutzung, Weiterverbreitung und Änderung urheberrechtlich geschützter Werke erlaubt. Die jeweiligen Lizenztexte regeln im Einzelnen das Recht zur Vervielfältigung und Veröffentlichung sowie das Recht zur Bearbeitung und Veränderung des Werkes. Je nach Lizenz räumt der Urheber oder der Inhaber der vollumfänglichen Nutzungsrechte dem Lizenznehmer diese Rechte unter bestimmten Bedingungen ein. Es gibt eine Vielzahl von Lizenzen, die den vier Grundsätzen Freier Software gerecht werden. „Als Freie Lizenz gelten hierin alle von der Free Software Foundation (https://www.gnu.org/licenses/license-list.html) oder der Open Source Initiative (http://opensource.org/licenses) anerkannte Lizenzen.“
Besonderheiten und Bundesländer ohne IFG-Gesetz (BY, HE, NI, SN)
Wie oben geschrieben findest du in fragdenstaat.de ein sehr hilfreiches und mächtiges Werkzeug für deine IFG-Anfrage. Doch gibt es in BRD leider immer noch 3 Bundesländer OHNE Informationsfreiheitsgesetz. Dies sind: Bayern, Niedersachsen, Sachsen
In diesen Bundesländern gelten folgende Besonderheiten:
BaWü: Schulen und Hochschulen sind ausgenommen (verstehe ich nicht)
Bayern: 70 Kommunen haben eigene Informationsfreiheitssatzungen. Alle Kommunen über 100.000 Einwohner sind darunter. https://informationsfreiheit.org/ubersicht/
HH: Transparenzgesetz – zahlreiche Dokumente müssen proaktiv ins Netz gestellt werden auch ohne Anfrage: http://transparenz.hamburg.de/
Hessen: Kommunen müssen nicht antworten. Siehe Netzpolitik.org: Schwarz-grün beschließt schlechtestes Informationsfreiheitsgesetz Deutschlands
- MV: Man kann keine Anfragen per E-Mail versenden
RLP: Transparenzgesetz – zahlreiche Dokumente müssen proaktiv ins Netz gestellt werden: http://tpp.rlp.de/de/startseite/
- Sachsen: Einzelne Städte wie Dresden und Leipzig haben eigene Transparenzsatzung