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Vorwort

Am 29.09.2013 finden in Österreich die Nationalratswahlen statt. Zum Ende des Wahlkampfes veröffentlicht die Free Software Foundation Europe (FSFE) die Positionen der Parteien zum Thema Freie Software und digitale Gesellschaft.

Das österreichische Team der FSFE hat einen Fragenkatalog an die wahlwerbenden Parteien versandt. Die Antworten der Parteien sollen einen Überblick zu den Standpunkten rund um Trusted Computing, Privatsphäre, Patente, Digitale Rechteminderung (DRM), Verschlüsslung, Software und Standards in Behörden verschaffen.

Die FSFE ist erfreut über die rege Teilnahme der Parteien. Die Antworten zeigen, dass Freie Software und andere Themen der digitalen Gesellschaft mittlerweile den Weg auf die Agenden der meisten Parteien in Österreich geschafft haben.

Detaillierte Antworten auf die zwölf Fragen der FSFE kamen von SPÖ, ÖVP, Grüne, BZÖ, KPÖ, NEOS, Männerpartei und Piraten. Eine allgemeine Antwort gab das Team Stronach, die EU-Austrittspartei und Der Wandel. Leider war es der FPÖ, CPÖ und SLP nicht möglich die Fragen innerhalb der Frist zu beantworten.

Die Fragen und Antworten werden unkommentiert veröffentlicht, um den Lesern selbst die Interpretation zu überlassen.


Legende

Bundesweit wahlwerbende Parteien

Länderweit wahlwerbende Parteien

BZÖ

Liste Josef Bucher

CPÖ

Christliche Partei Österreichs

FRANK

Team Frank Stronach

EUAUS

EU-Austrittspartei

FPÖ

Freiheitliche Partei Österreichs

M

Männerpartei

GRÜNE

Die Grünen - Die Grüne Alternative

SLP

Sozialistische LinksPartei

KPÖ

Kommunistische Partei Österreichs

WANDL

Der Wandel

NEOS

NEOS Das Neue Österreich und Liberales Forum

PIRAT

Piratenpartei Österreichs

SPÖ

Sozialdemokratische Partei Österreichs

ÖVP

Österreichische Volkspartei


Antworten der Parteien

Beauftragte Software aus öffentlicher Hand

01. Sollte Ihrer Meinung nach die von öffentlicher Hand beauftragte Software grundsätzlich Freie Software sein? Wenn ja: Mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeitrahmen planen Sie, diese Forderungen bei einer Regierungsbeteiligung umzusetzen? Wenn nicht: Aus welchen Gründen lehnen Sie es ab, dass diese Software wieder der Allgemeinheit in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird?

Bundesweit wahlwerbende Parteien

BZÖ: Eine Verpflichtung zur Umstellung auf Open-Source-Software lehnt das BZÖ dezidiert ab. Grundsätzlich gilt: Egal ob Open-Source-Produkte oder Programme großer Anbieter wie Windows - die Auswahl geeigneter Software-Lösungen muss auf Basis der Prinzipien Sicherheit, Benutzerfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit getroffen werden.

GRÜNE: Software-Lösungen, die für den Bund entwickelt werden, müssen auf freien Lizenzen basieren. Vorhandene Datenschnittstellen werden zu offenen Standards modifiziert. Zukünftig sollen nur noch Software-Programme mit offenen Datenschnittstellen zum Einsatz kommen. Wissenschaftliche Gutachten sollen Klarheit sowohl über die rechtlichen als auch die praktischen Rahmenbedingungen für die Beschaffung und die verstärkte Einführung von Open-Source-Software vor allem im Bereich der Server und IT-Fachverfahren herbeiführen und die Basis für entsprechende weiterführende Maßnahmenkataloge bilden.

KPÖ: Grundsätzlich sollte Freie Software bei der Neuanschaffung bevorzugt werden. Eine Umstellung bereits vorhandener Software ist anzustreben. Orientierung bieten bereits durchgeführte Projekte anderer öffentlicher Behörden und Stellen.

NEOS: Wir sind dafür, dass öffentlich beauftragte Software nach dem Vorbild der USA unter eine Open Lizenz gestellt werden muss.

PIRAT: Ja. Die öffentliche Verwaltung sowie Bildungseinrichtungen sollen schrittweise darauf hinarbeiten, ihre gesamte technische Infrastruktur auf Free-/Libre-Open-Source-Software (FLOSS) umzustellen, um so langfristig Kosten für die öffentlichen Haushalte und die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern zu reduzieren, sowie gerade im Licht der NSA-Affäre auch aus Sicherheitsgründen. FLOSS leistet einen wesentlicher Beitrag zur Stärkung von Autonomie und Privatsphäre aller Nutzer und sollte daher für die öffentliche Hand selbstverständlich sein.
Neue Beauftragungen würden bei einer Regierungsbeteiligung der Piratenpartei ab sofort FLOSS-Kritierien entsprechen müssen.

SPÖ: Die von der öffentlichen Hand beauftragte Software sollte nach der Ansicht der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion nach Möglichkeit freie Software sein. Leider ist das nicht immer möglich und zweckmäßig. Das BKA bemüht sich sehr darum, wo immer dies im technischen und rechtlichen Rahmen möglich ist, auf open source Produkte zurückzugreifen. Entwicklungen für die digitale Signatur (MOA) und unsere Initiativen im e-Government betreffend APPs machen dies wohl deutlich. Die generelle Steuerung der Bundesbeschaffung liegt allerdings nicht im BKA, sodass sich das Ressort hier nur gegenüber dem BMF und der BBG in diese Richtung verwenden kann.

ÖVP: Die öffentliche Verwaltung ist der Sparsamkeit und Effizienz verpflichtet. Genau nach diesen Kriterien ist die Beauftragung von Software zu beurteilen. Generell bestimmt nicht eine Partei sondern Nutzer und Bundesbeschaffung GmbH miteinzubeziehen, ob die Verwaltung auf eine neue Software umsteigen soll. Wichtige Faktoren sind hier auch die Schnittstellen zu bestehenden Systemen und die Kompatibilität mit bestehenden Dateien. Wenn es durch den Einsatz von Freier Software zu Effektivitäts- oder Effizienzsteigerungen, bei gleichen oder niedrigeren Kosten (auch Umwegkosten) würden dies den Einsatz dieser Software geradezu erzwingen. Dies ist im Einzelfall zu überprüfen. Werden diese Kriterien allerdings nicht erfüllt, ist das aus vergaberechtlichen Gründen nicht möglich. Dem würden auch die entsprechenden EU-Vorschriften entgegenstehen.

Länderweit wahlwerbende Parteien

M: Freie Software: Ja, Mittels: Einführungsplan, Budgeterstellung mit ERmittlung der Kosteneinsparung, der Aufwände für professionelle Unterstützung und des Break-Even-Points.


Softwareentwicklungsaufträge und die Nutzungsrechte

02. Wie beurteilen Sie Softwareentwicklungsaufträge, welche von öffentlichen Einrichtungen vergeben werden, die nach der Auslieferung der Software nicht sämtliche Nutzungsrechte sichern, da diese zum Beispiel keinen vollen Zugriff auf den Quellcode erlauben und auf die Rechte verzichtet wird, die Software selbst oder durch Dritte weiter zu entwickeln bzw. die Software weiter geben zu dürfen?

Bundesweit wahlwerbende Parteien

BZÖ: siehe Antwort zu Frage 1

GRÜNE: Wir sehen diese Problematik und fordern dass mit öffentlichen Geldern in Auftrag gegebene Software unter opensource Bedingungen veröffentlicht werden soll.

KPÖ: Prinzipiell ist das natürlich problematisch, da dadurch ja eine Abhängigkeit von einem Hersteller entsteht und die öffentliche Hand sich in den Möglichkeiten beschneidet.

NEOS: Das ist eine kommerzielle Frage.
Wenn es speziell entwickelte Software ist, wird typischerweise ein Eigentum, dh ein vollständiges daran erworben. Es mag aber auch sinnvoll sein, wesentlich weniger zu bezahlen und das Eigentum im Besitz des Lieferanten zu lassen. Voll zu bezahlen, aber die Softwarerechte nicht zu sichern, ist fahrlässig.

PIRAT: Wie im vorherigen Punkt beschrieben, streben wir die Umstellung zu FLOSS an. Dementsprechend halten wir auch wenig von Verträgen, bei denen der Auftraggeber nicht einmal das Recht hat, den Quellcode zu lesen, zu verändern oder weiterzugeben. Von der öffentlichen Hand finanzierte Softwareprojekte sollten auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, und das nicht nur als Serviceplattform, sondern in quelloffenem Code zur Weiterentwicklung durch Einzelpersonen und auch Unternehmen.

SPÖ: Nicht alle öffentlichen Einrichtungen verfügen über die Kapazitäten und das Know-how um dies tun zu können. Wo immer dies möglich ist, sichert sich das BKA alle Nutzungsrechte inklusive von Quellcodes und Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Naturgemäß kann dies aber nicht alleine festgesetzt werden sondern hängt von einem Konsens mit dem jeweiligen Vertragspartner ab.

ÖVP: Im Idealfall ist natürlich anzustreben, sich bei der Auslieferung bestellter Software sämtliche Nutzungsrechte sowie den Zugriff auf den Quellcode zu sichern. Doch die konkrete Situation ist in jedem Einzelfall gesondert zu beurteilen. Entstehen dadurch höhere Kosten, die durch den konkreten Nutzen nicht vertretbar sind? Sind Produzenten, die zur Lieferung unter diesen Bedingungen bereit sind, konkurrenzfähig? Auch hier gilt es, durch eine Einzelfallprüfung die für die jeweilige Situation optimale Lösung zu finden.

Länderweit wahlwerbende Parteien

M: Kritisch, diese Vorgehensweise kann gerechtfertigt sein, wenn die Herausgabe des Quellcodes zu überhöhten Entstehungspreisen führt. Forderung der Männerpartei: Kontrolle der Vergaben durch den Rechnungshof.


Privatsphäre bei mobilen Endgeräten

03. Mobile Geräte (Mobiltelefone, Tablets, Netbooks, ...) sind kleine Computer, die wir ständig mit uns herum tragen. Sie haben Mikrofone und Kameras, kennen unseren Aufenthaltsort, enthalten private Daten und Kommunikationsvorgänge. Sie sind mächtige Werkzeuge, die Risiken für die Privatsphäre bergen, aber uns in vielen Bereichen das Leben erleichtern können. Wie wollen Sie sicherstellen, dass diese äußerst weit verbreiteten Werkzeuge unserer Gesellschaft dem Anwender/Bürger Nutzen bringen und gleichzeitig die Privatsphäre der Anwender/Bürger schützen?

Bundesweit wahlwerbende Parteien

BZÖ: Im Sinne einer größtmöglichen Selbstbestimmung steht das BZÖ als liberale Partei für ein uneingeschränktes Recht auf Information, wer wann wo welche Daten speichert und übermittelt. Persönliche Daten dürfen demzufolge auch nur mit ausdrücklicher Zustimmung gespeichert und weitergegeben werden. Das BZÖ bekennt sich auch zur Notwendigkeit verbesserter Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung und zu strengeren Sanktionen für Unternehmen bei Datenschutzvergehen. Der Strafrahmen muss dabei so angesetzt werden, dass eine deutlich abschreckende Wirkung erzielt wird.

GRÜNE: Die Grünen kämpfen seit jeher für eine starken Datenschutz und das auch im Internet. Unsere Grundsätze dafür:
- Transparenz – Jeder User soll wissen:
Welche Daten werden gespeichert?
Wofür werden diese Daten gespeichert?
Wie lange werden diese Daten gespeichert?
- Begrenzung der Speicherdauer – Daten dürfen nicht unendlich gespeichert und aufgehoben werden.
- OPT-In statt OPT-Out – Bevor Daten gespeichert werden, müssen NutzerInnen um Erlaubnis gefragt werden, ob die notwendigen Daten erhoben werden dürfen. Nicht in unübersichtlichen AGBs, sondern verständlich für alle NutzerInnen.
- Privacy-by-default – Internet-Dienste müssen grundsätzlich so ausgerichtet werden, dass die größtmögliche Privatsphäre gewährleistet ist. Für weitere Datensammlung und Verarbeitung muss ausdrücklich in einer verständlichen Form ausdrücklich darauf hingewiesen werden.

KPÖ: Es muss ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden bzw. verschärft werden, durch den die Firmen, Hersteller,... gezwungen werden
1. ihre Gebaren diesbezüglich transparent zu machen und
2. die Nutzung der bei ihnen gespeicherten Daten für andere Zwecke
zu unterbinden.

NEOS: Essentiell ist hier der ernstgenommene Begriff des Dateneigentums. Ich gehöre mir und meine Daten ebenfalls. Privacy by Design ist eine essentielle Forderung von NEOS.
Das Open Data Konzept erlaubt bzw fordert sogar, dass der Staat Daten, die keine individuellen Eigentumsrechte verletzen, offenzulegen. Open Data ist ebenfalls eine unserer essentiellen Forderungen.
Es wird aber ein diffiziler Weg werden, der permanent beobachtet werden muss. Das Wichtigste ist jedenfalls die Etablierung einer Sorgfalt und Transparenz gerade auch von Behörden, die wir so in Österreich schmerzlich vermissen.

PIRAT: Wir kämpfen gegen jegliche verdachtslose Überwachungsmaßnahmen durch den Staat und jeglichen Datenmissbrauch durch Konzerne.
Die informationelle Selbstbestimmung – das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren – muss gestärkt werden. Benutzerinnen und Benutzern muss stets unmissverständlich klar gemacht werden, welche Daten erhoben werden. Vor jeglicher Veröffentlichung oder Weitergabe muss explizite Zustimmung eingeholt werden. Jeder Bürger muss einen durchsetzbaren und unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur oder Löschung der Daten haben. Dafür würden wir uns auf EU-Ebene (Stichwort Datenschutz-Grundverordnung) einsetzen.
Die österreichische Datenschutzkommission (zukünftig Datenschutzbehörde) benötigt dringend mehr Ressourcen, um die Einhaltung der existierenden und zukünftiger Datenschutzgesetze zu überprüfen. Wir treten für Datenschutz-Audits bei allen heimischen Unternehmen ein, die personenbezogene Daten speichern. Im Umgang mit internationalen Unternehmen oder anderen Staaten müssen wir außerdem gesetzliche Regelungen finden, die Österreich und der EU einen Handlungsspielraum bei Gesetzesverstößen verschaffen.
Die Politik muss der Überwachung wieder Einhalt gebieten und klare Grenzen setzen. Die Vorratsdatenspeicherung muss zurückgenommen werden und der Überwachung durch Geheimdienste mit einem internationalen Überwachungs-Abrüstungs-Abkommen Einhalt geboten werden.

SPÖ: Hier gilt es, dass der Staat die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene gestaltet. Gleichzeitig gilt es aber, die NutzerInnen dieser mobilen Geräte auf ihre Eigenverantwortlichkeit hinzuweisen, um ihre Privatsphäre bestmöglich zu schützen. Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion tritt in diesem Zusammenhang auch dafür ein, dass es zu durchsetzbaren Löschungsverpflichtungen auch in sozialen Netzwerken kommt, um eben die Privatsphäre auch in dem Fall zu schützen, wenn die Nutzerin oder der Nutzer die Daten selbst preisgegeben hat. Das Bundeskanzleramt ist seit Jahren intensiv im Feld von Cyber-security Koordinierung und awareness-Bildung engagiert. Gerade auf die angesprochene Dimension wird seitens des BKA auch in Hinblick auf seine Datenschutzkompetenz immer wieder hingewiesen. Es hat dies auch in der Cyber Security Strategie der Bundesregierung seinen deutlichen Niederschlag gefunden.

ÖVP: Wir brauchen eine grundsätzliche Diskussion der Privatsphäre und eine umfangreiche Bildungsinitiative für Medienkompetenz. Jeder Bürger, jede Bürgerin muss wissen, wie er oder sie durch Nutzung gewisser Geräte oder Dienste die eigene Privatsphäre einschränkt. Diese Medienkompetenz-Initiative muss bei Kindern beginnen und im Rahmen der Erwachsenenbildung auf alle Altersgruppen ausgedehnt werden, wie der Arbeitskreis Netzpolitik in ersten Konzepten dringend einfordert.
Zweiter Teil der Initiative muss eine grundlegende Diskussion und Neudefinition von Privatsphäre und Datenschutz sein. Das ist ein Kapitel, das weder national noch hinter verschlossenen Türen erledigt werden kann. Wir brauchen eine breite, allumfassende Diskussion, an deren Ende ein klares Bekenntnis der Gesellschaft zu den neuen Regeln stehen muss. Diese Regeln müssen international gelten, weswegen Michael Spindelegger bereits ein Menschenrecht auf Datenschutz eingefordert hat.
Wichtiger Schritt dabei wird umfassende Transparenz über den Umgang mit persönlichen Daten sein und die Möglichkeit der Bürger, über diesen Umgang mitzubestimmen. Das heißt nicht, dass sich jeder selbst seine eigenen AGBs für eine Plattform basteln kann, sondern nur, dass diese Regeln gewissen Mindestanforderungen genügen müssen und jeder leicht erkennen können muss, was die Annahme dieser Regeln für ihn bedeutet.

Länderweit wahlwerbende Parteien

M: Klare Gesetzgebung und Sanktion bei Verletzung der Privatsphäre. Bemühung um internationale Abkommen, weil viele Anbieter im Ausland sitzen.


Stellungnahme zum "Trusted Computing"

04. Die Bundesregierung Deutschlands hat eine Stellungnahme zum sogenannten "Trusted Computing" abgegeben[*]. Wie ist Ihre Haltung zu den darin vorgebrachten Forderungen, besonders zur Beibehaltung der vollständigen Kontrolle der Geräte-Eigentümer über ihre Geräte, ihrer diesbezüglichen Entscheidungsfreiheit ("Opt-In"-Prinzip für "Trusted Computing") und der ausschließlichen Verwendung Offener Standards? Falls Sie diesen Forderungen zustimmen, was werden Sie konkret tun, damit sie eingehalten werden?

[*]http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/OED_Verwaltung/Informationsgesellschaft/trusted_computing.html

Bundesweit wahlwerbende Parteien

BZÖ: Siehe Antwort zur Frage 3

GRÜNE: Diese Frage ist im Rahmen eines Fragebogens nicht beantwortbar, aber klar ist, dass "opt in" etc unabdingbare Mindestvoraussetzungen sind.

KPÖ: Die Stellungnahme ist zu begrüßen und sollte auch in Österreich Verwendung finden. Diesbezügliche gesetzliche Maßnahmen sind zu treffen.

NEOS: Das sind richtige Forderungen, da TC ein 2-schneidiges Schwert ist. Da die meisten TC Hersteller nicht in Österreich sind, ist das ein europäisches Thema. Gemeinsam mit Deutschland ist da sicher etwas zu bewegen.

PIRAT: Wir beobachten die Entwicklungen rund um „Trusted Computing“ kritisch. Hier besteht die Gefahr, dass mit Zertifikaten, die seitens der Hardwarehersteller ausgestellt werden, freie Software (o. Ä.) ausgeschlossen wird. Damit geht bereits die vollständige Kontrolle über ein Gerät verloren. Selbst ein Opt-In behebt hier nur ein Problem, das mit der Einführung der TPM-Module erst geschaffen wurde.
Die ausschließliche Verwendung offener Standards ist uns sehr wichtig. Nur so kann die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern verringert und ein freier Wettbewerb zwischen verschiedenen technischen Lösungen hergestellt werden. Ein offener Standard ermöglicht den Nutzerinnen und Nutzer die freie und unkomplizierte Verwendung ihrer Daten auf Platformen ihrer Wahl. Ähnlich ist es beim Austausch zwischen verschiedenen technischen Systemen. Diese sind nur dann bei gleicher Funktionalität austauschbar, wenn ihre Schnittstellen offenen Standards entsprechen.

SPÖ: Wir unterstützen die in diesem Papier angeführten Eckpunkte. Je nach Einsatzgebiet prüft das BKA immer die Sicherheitskriterien der eingesetzten Hard- und Software sehr intensiv.

ÖVP: Die Grundprinzipien des „Trusted Computing“ erscheinen uns interessant und beispielgebend. Vor einer abschließenden Beurteilung wünschen wir uns allerdings eine breite Diskussion mit Expertinnen und Experten sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Länderweit wahlwerbende Parteien

M: Wir stimmen zu, lehnen jedoch Zwangsmassnahmen ab, weil sie dem Wettbewerb schaden. Die Arbeiterkammer soll im Sinne des Konsumentenschutzes aufklären.


Positionen zum "DRM"

05. Wie ist Ihre Position zu "digitaler Rechteminderung" (DRM)? Sollen Hard- und Software beliebige Beschränkungen haben dürfen? Treten Sie dafür ein, Konsumenten davor zu schützen? Wenn ja: Wie?

Bundesweit wahlwerbende Parteien

BZÖ: Die Entwicklung des Internets hat zahlreiche komplexe Fragestellungen mit sich gebracht, die einer weiterführenden Diskussion bedürfen. Dies gilt auch in Bezug auf Positionen zu „digitaler Rechteminderung (DRM)“. Ziel muss es sein, die Meinungs- und Informationsfreiheit im Netz angesichts der rasanten Weiterentwicklung des Internets auch künftig sicherzustellen.

GRÜNE: Die digitale Privatkopie darf weder durch technische Maßnahmen, namentlich vor allem Digitales Rechte Management (DRM), oder durch juristische Einschränkungen unterbunden werden.

KPÖ: DRM nützt nur der Industrie und nicht den Produzenten. Auch hier sind natürlich gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen und auszubauen.

NEOS: Beschränkungen müssen mit der Erwerbsart gekoppelt sein. Erwerbe ich nur ein mietartiges Nutzungsrecht, können meine Rechte natürlich sehr eingeschränkt sein. Erwerbe und bezahle ich hingegen für die Hardware/Software, dann muss ich als Konsument auch mehr tun dürfen. Essentiell wäre hier eine Standardisierung der Begriffe (siehe weiter unten).

PIRAT: Im Rahmen unserer Vorschläge zur Urheberrechtsreform fordern wir, dass die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer endlich wieder gestärkt werden müssen, nachdem diese in den letzten 15 Jahren immer weiter beschnitten wurden.
Daher lehnen wir auch DRM strikt ab. Damit das Recht auf Privatkopie bestehen bleiben kann, müssen Hard- und Software (d. h. auch Medien) DRM-frei sein. Als Zwischenlösung muss jedenfalls das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen legal sein.

SPÖ: DRM-Systeme erschweren es, legal erworbene Inhalte auch wirklich zu nutzen und sind daher vor allem auch aus einer konsumentenpolitischen Sicht abzulehnen. Darüber wird durch DRM-Systeme das in Österreich verankerte Recht auf Privatkopie ausgehöhlt. Wir wollen daher eine Verpflichtung der Industrie zur Zurverfügungstellung einer downloadbaren „digital copy“ für DRM-geschütze Medien und Fair Use-Regelungen, die es Privatnutzern ermöglichen, urheberrechtlich geschützte Werke und Werkteile für nicht-kommerzielle Zwecke gefahr- und straflos zu nutzen.

ÖVP: Die Übersetzung von DRM ist falsch, es handelt sich dabei um die Einschränkung jener Rechte, die ein Urheber weiter verkauft oder vermietet – und nicht um eine Minderung bestehender Rechte. Die ÖVP steht klar dazu, dass jeder – also auch jeder Urheber – über sein Eigentum frei verfügen kann. Wir sind überzeugt, dass – wie etwa das Beispiel Amazon-mp3s zeigt – gerade die freie Marktwirtschaft für einen wirkungsvollen Ausgleich von Interessen sorgen wird. Kompatibilitätsprobleme von DRM sowie mangelnde Interoperabilität haben die Grenzen des Systems aufgezeigt. Aufgabe der Politik kann es nur sein, die Übervorteilung einer der beiden Seiten hintanzuhalten – etwa im Rahmen des Rechts auf Privatkopie, der Verhinderung von hundertfachen Abmahnungen von oft rechtschaffenen Usern durch darauf spezialisierter Anwälte etc. Hier wird auf europäischer Ebene derzeit ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet.

Länderweit wahlwerbende Parteien

M: Hier soll der Benutzer ebenso in Eigernverantwortung entscheiden. Die Arbeiterkammer soll im Sinne des Konsumentenschutzes aufklären.


Werbung für proprietäre Software auf Webseiten der Behörden

06. Manche Behörden machen noch immer auf ihren Webseiten Werbung für unfreie Software (z.B. in Form von Adobe Reader), obwohl es mehrere freie Alternativen gibt. Solche Werbung verstößt gegen das Gebot der Unparteilichkeit und empfiehlt den Bürgern, Technologien zu benutzen, die ihre Freiheiten unnötig beschränken. Was ist Ihre Meinung zu dieser Form von Werbung für unfreie Software und was werden Sie diesbezüglich unternehmen?

Bundesweit wahlwerbende Parteien

BZÖ: Dass das Internet in zunehmendem Masse auch für kommerzielle Zwecke genutzt wird, ist Fakt. Auch um dieser realen Entwicklung Rechnung zu trage, ist es eine zentrale Herausforderung unserer Zeit, einen fairen Interessensausgleich zwischen Nutzern, Urhebern und Verwertern im Rahmen des Urheberrechts mit dem Schutz wirtschaftlicher Interessen zu vereinbaren. Für Verhandlungen über eine umfassende Gesamtreform stehen wir jederzeit bereit.

GRÜNE: Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass in der Verwaltung mit Offen Standards gearbeitet werden sollten. Es sollen einheitliche (Dokument-)vorlagen auf Basis von OpenDocument entwickelt und zentral der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.

KPÖ: Um die freie Software zu fördern, soll bevorzugt für diese Werbung platziert werden, auch wenn das hier ebenfalls gegen das Gebot der Unparteilichkeit verstößt.

NEOS: Bei aller Sympathie für freie Software, aber so lange die unfreie Software kostenlos ist, ist dieses Verhalten von Behörden ein minimales Vergehen. Wenn man gezwungen wird, Adobe zu verwenden, weil die Formulare mit anderen Readern nicht funktionieren, dann hingegen ist eine Linie überschritten. Hier gibt es allgemeine Richtlinien, wie Behörden mit Bürger_innen kommunizieren müssen, sodass keine Barrieren anfallen. Adobe Reader ist aber ein schlechtes Beispiel, da dieser seit langem und absehbar kostenfrei ist. Die Behörden sind nicht zur Überparteilichkeit in diesem Sinne verpflichtet, sondern zur Zugangsfreiheit. Die Schwierigkeit bei Überparteilichkeit wäre beipielsweise dann, wer die Liste festlegt, was alles beworben wird.
Dennoch würden wir in NEOS geführten Ministerien mehrere empfehlen.

PIRAT: Vielfach geschieht dies nicht in böser Absicht, sondern einfach aus Unwissen. Behörden sollten natürlich auf Hinweise reagieren und diese Fehler korrigieren.
Mit der Umstellung auf FLOSS im öffentlichen Dienst sollten diese Probleme dann nach und nach verschwinden, da die Behörden selbst freie Software nutzen.

SPÖ: Behördenseiten sollten werbefrei sein.

ÖVP: Adobe Reader ist eine kostenlos verfügbare Software und gilt als Standardsoftware zum Lesen von PDF-Dokumenten. Adobe selbst hat das PDF-Format entwickelt. Es versteht sich von selbst, dass eine Behörde, die PDF-Dokumente bereitstellt, auch einen Link zu jenem Leseprogramm anbietet, das der ursprüngliche Entwickler des Formats anbietet. Eine derartige Bereitstellung ist noch lange nicht als Werbung zu werten. Für uns steht hier der Bürger im Vordergrund, der eine möglichst unkomplizierte und einfache Möglichkeit haben soll, die als PDF bereitgestellten Dokumente zu nutzen. Eine darüber hinaus gehende Verlinkung weiterer Programme kann natürlich angedacht werden.

Länderweit wahlwerbende Parteien

M: Durch die Unterstützung von Punkt 1 und dessen Umsetzung kann die Werbung für freie Software mitbetrieben werden.


Missbrauch der Bezeichnung "Freie Software"

07. Immer mehr Unternehmen missbrauchen die Bezeichnung Freie Software/Open Source, um ihre proprietäre Software besser vermarkten zu können. Welche Möglichkeiten sehen Sie, Verbraucher, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung vor Marktteilnehmern zu schützen, die proprietäre Software unter dem Label "Freie Software" oder "Open Source" anbieten?

Bundesweit wahlwerbende Parteien

BZÖ: Siehe Antwort zur Frage 6

GRÜNE: Üblicherweise zielen derartige Bemühungen auf so etwas wie ein "Gütesiegel" ab. So etwas wäre selbstverständlich denkbar, wirkt aber auf ersten Blick einigermaßen skurril: Es bedürfte dazu nicht eines primär staatlichen Ansatzes, sondern einer Wahrnehmbarmachung der Diskussion der Community.

KPÖ: Hier muss rigoros gesetzlich vorgegangen werden und die Strafen angemessen hoch sein.

NEOS: Das ist auf Österreich Ebene nicht schaffbar.
Was grundsätzlich nötig wäre, ist ein weltweit akzeptierter Standard, was "frei, open, free, offen" bedeutet. Eine EU weite Regelung, wie Softwarelizenzen ausschauen sollen, damit sie Bezeichnungen tragen dürfen, ist wünschenswert.

PIRAT: Eine missbräuchliche Verwendung dieser Bezeichnungen deutet auf betrügerische Absichten hin und sollte dementsprechende Konsequenzen für die Entwickler nach sich ziehen. Hier sind Konsumentenschutz, Unternehmen und Verwaltung gefragt, Software vor produktivem Einsatz zu prüfen, gegebenfalls Warnungen vor Betrügern auszusprechen und rechtliche Schritte einleiten zu lassen.

SPÖ: Dafür sind die Open-Source Verbände zuständig.

ÖVP: Hier bieten die Regelungen gegen unlauteren Wettbewerb bereits die nötige Handhabe.

Länderweit wahlwerbende Parteien

M: Klare Definition des Begriffs als Marke, durch den Markenschutz kann der Missbrauch gesetzlich verhindert werden.


Softwarepatente in Österreich

08. Software kann in Österreich nicht patentiert werden. Was ist Ihre Position zu Software-Patenten?

Bundesweit wahlwerbende Parteien

BZÖ: Diese Thematik ist im Rahmen einer Gesamtreform insbesondere des Urheberrechts zu behandeln, da diese auf einer grundsätzlich ähnlich gelagerten Fragestellung beruht. Klar ist für uns, dass weder Urheber- noch Konsumenteninteressen vernachlässigt werden dürfen, wir aber auch eine völlige „Umsonst-Mentalität“ im Internet ablehnen. Das Fair Use-Prinzip halten wir grundsätzlich für einen diskussionswürdigen Lösungsansatz.

GRÜNE: Softwarepatente sind innovationshemmend. Wir sprechen uns deswegen klar gegen Softwarepatente aus.

KPÖ: Software[patente, anm.] sind klar abzulehnen.

NEOS: Software kann EU-weit nicht patentiert werden und das ist gut so.

PIRAT: Die Piratenpartei ist gegen Software-Patente. Private Monopole sind eine große Gefahren für die freie Entfaltung und Wissensverbreitung in unserer Gesellschaft, weil sie direkt zu überteuerten Preisen sowie versteckten Kosten führen und die Innovation einschränken.
Gerade die Entwicklung von FLOSS wird von Software-Patenten bedroht. Software-Patente führen zu keinerlei Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit, des Preises oder der Qualität – im Gegenteil wird das Patentrecht dazu verwendet, Preise auf ein Niveau zu heben, die ein tatsächlich freier Markt nie möglich machen würde, und Beschränkungen einzuführen, die dieser nie akzeptieren würde. Freie Alternativen können sich so gar nicht erst entwickeln.

SPÖ: Die Patentierbarkeit von Software stellt eine Bedrohung für das Entwicklungsmodell von Freier und Open-Source-Software dar und ist deshalb abzulehnen.

ÖVP: Im Rahmen der Weiterentwicklung des Urheberrechts kann auch die Möglichkeit einer Software-Patentierung diskutiert werden. Bis dahin sehen wir allerdings keinen Bedarf für eine Änderung.

Länderweit wahlwerbende Parteien

M: Die gesetzliche Lage reicht aus.


Bürgerrecht auf Verschlüsslung

09. Finden Sie, dass Verschlüsslung von Daten - beispielsweise bei der E-Mail-Kommunikation - ein Bürgerrecht ist?

Bundesweit wahlwerbende Parteien

BZÖ: Ja

GRÜNE: Ein klares Ja. BürgerInnen müssen das Recht auf verschlüsselte Kommunikation haben.

KPÖ: Selbstverständlich!

NEOS: Selbstverständlich. Meine Daten gehören mir und deshalb kann ich mit diesen auch tun was ich will.

PIRAT: Ja. Leider müssen wir in Zeiten von Überwachung jeglicher Kommunikation durch Behörden und Geheimdienste (PRISM, Tempora, etc.) dazu raten, alle persönlichen Daten zu verschlüsseln, insbesondere wenn diese durch das Internet übertragen werden oder sogar auf einem entfernten System gespeichert werden.
Allerdings kann dieses gesellschaftlich brandgefährliche Problem nicht bloß technologisch gelöst werden – wir müssen parallel legislative und diplomatische Lösungsansätze verfolgen.

SPÖ: Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion hat in Aussicht genommen, am Beginn der nächsten Gesetzgebungsperiode eine politische ExpertInnengruppe einzusetzen, um die Grundrechte auf europäischer und nationaler Ebene auf gesellschaftliche und technologische Veränderungen abzuklopfen und die notwendigen Zukunftsfragen zu beantworten. Dabei wird auch dieses Thema bearbeitet werden.

ÖVP: Diese Frage ist im Rahmen einer Neudiskussion von Privatsphäre und Datenschutz zu klären und sollte nicht als Einzelaspekt heraus gegriffen werden.

Länderweit wahlwerbende Parteien

M: Datenschutz an sich ist ein Bürgerrecht, die Verschlüsselung schützenswerter Daten gehört dazu.


Offene Standards in der Kommunikation von Behörden

10. Ist es Ihnen wichtig, dass Unternehmen & Privatpersonen, die dies wünschen, jegliche Form der Kommunikation mit den Behörden ausschließlich mit Freier Software und Offenen Standards durchführen können? Wenn ja, wie wollen Sie das sicherstellen?

Bundesweit wahlwerbende Parteien

BZÖ: Wie bereits zu Frage 5 ausgeführt, hatdie Entwicklung wie auch die breite Nutzung des Internets zahlreiche komplexe Fragestellungen mit sich gebracht, die noch einer weiterführenden Diskussion bedürfen. Dies gilt auch in Bezug auf die – EU-weit sehr unterschiedlich und teils sehr emotional diskutierte – Frage nach der Notwendigkeit einer umfassenden Reglementierung Freier Software und Offener Standards. Ziel muss es sein, die Meinungs- und Informationsfreiheit im Netz angesichts der rasanten Weiterentwicklung des Internets auch künftig sicherzustellen.

GRÜNE: Wir setzen uns für die Verwendung von offenen Standards und Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung ein. Das soll auch Kommunikationsmöglichkeiten beinhalten. Grundsätzlich gilt: die Kommunikation mit Behörden sollte möglichst ohne Hürden und barrierefrei möglich sein.

KPÖ: Ja, das ist Grundbedingung. Entsprechende Software und Schnittstellen der öffentlichen Hand sind so zu adaptieren, dass das möglich ist.

NEOS: Es ist uns wichtig, dass die Behördenkommunikation keine künstlichen Barrieren schafft. Das betrifft zB das Verwenden von proprietären Formaten für Formulare, die nur von bestimmten Programmen eines Herstellers bearbeitet werden können.

PIRAT: Die Teilhabe alle am digitalen Leben bedingt offener Standards und geringer bis keiner Zugangsbarrieren. Proprietärer Software und -Standards schaffen eine solche Barriere, daher muss sichergestellt werden, dass der Datenaustausch mit offengelegten Standards erfolgt.
Sichergestellt werden kann dies durch Ausschreibungsbedingungen bei der Anschaffung von Software für die öffentliche Verwaltung, bei der dokumentierte, standardisierte und offene Austausch- und Dateiformate verpflichtend vorgesehen werden müssen. Dadurch wird auch ein "Vendor-Lock-in" vermieden. Als positiver Nebeneffekt wird auch die Barrierefreiheit gestärkt: Durch den Verzicht auf Plugins und proprietäre Dokumentformaten kann Menschen mit besonderen Bedürfnissen die Teilhabe am digitalen Leben erleichtert werden.

SPÖ: Kommunikation bedeutet immer die Akzeptanz der Mittel zur Kommunikation von beiden Seiten. Dies muss sichergestellt sein. Das BKA hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass im Rahmen der Open Data Initiative von Bund, Ländern und Gemeinden Standards festgesetzt wurden, die genau diesen Kriterien entsprechen. Grundsätzlich sind alle von uns entwickelten e-Government Anwendungen mit offenen Standards und Schnittstellen hinterlegt; diese sind somit auch für die Wirtschaft transparent zugänglich.

ÖVP: Wir stehen dazu, dass Unternehmen und Privatpersonen bei der Kommunikation mit Behörden keinerlei Hindernisse in den Weg gelegt werden. Eine Nutzung eventueller Nischenprodukte darf allerdings nicht auf Kosten von Sicherheit, Effizienz und Sparsamkeit gehen.

Länderweit wahlwerbende Parteien

M: Die Möglichkeit wird durch Umsetzung von Punkt 1 geschaffen.


Freie Software in der Bildung und allgemeines Verständnis digitaler Technologien

11. Befürwortet Ihre Partei den vermehrten Einsatz von Freier Software in der Bildung (z.B. im Informatikunterricht), um mehr in Richtung allgemeines Verständnis digitaler Technologien zu lehren? Das derzeit vielerorts praktizierte "Auswendig-lernen" bestimmter Programme wird diesem Anspruch nicht gerecht. Vor allem vor dem Hintergrund des raschen technologischen Wandels ist das Argument, dass der Arbeitsmarkt gewisse Technologien voraussetzen würde, nicht mehr haltbar.

Bundesweit wahlwerbende Parteien

BZÖ: Siehe Antwort zur Frage 10

GRÜNE: Medienkompetenz und Medienbildung müssen ein integraler Bestandteil des österreichischen Schulsystems werden und in jedem Unterrichtsfach angemessene Berücksichtigung finden. Förderung von freien Lernmaterialien soll ausgebaut werden.

KPÖ: Das sehen wir auch so. Einsatz von freier Software und Lehre derselben sind im Bildungswesen zu forcieren.

NEOS: Absolut. Hier geht es aber nicht nur simpel um den Einsatz von Freier Software. Auswendiglernen von OpenOffice macht die Situation nicht besser. Wir haben im Bildungsbereich ein sehr prononciertes Verständnis, dass Bildung mehr ist als Ausbildung. Der Umgang mit digitalen Technologies ist ein herausragendes Beispiel dafür. Das Ziel muss sein, nicht nur Dinge bedienen zu können, sondern Dinge zu verstehen und in weiterer Folge auch zu schaffen. Realistischerweise muss man aber auch darauf hinweisen, dass wir nicht alle Automechaniker werden müssen, um Auto zu fahren. Die derzeitige Situation ist aber so, dass Menschen, die gerne und gut an IT schrauben, davon abgehalten werden. Das muss sich ändern.

PIRAT: Ja. Insbesondere Bildungseinrichtungen und die gesamte öffentliche Verwaltung sollen schrittweise darauf hinarbeiten, ihre gesamte technische Infrastruktur auf FLOSS umzustellen, um so langfristig Kosten für die öffentliche Hand und die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern zu reduzieren.
Wir fordern, dass die Bildungs- und Wissenschaftsministerien eine Infrastruktur bereitstellen, die der Schaffung, Erhaltung und Weiterentwicklung von FLOSS und Creative-Commons-Lernmaterialien dient.

SPÖ: Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion befürwortet den vermehrten Einsatz von Freier Software in der Bildung.

ÖVP: Wir wollen den jungen Menschen das nötige Rüstzeug für ihr Leben geben: für ihr Arbeitsleben aber auch für ihr persönliches Fortkommen. Basis dazu ist im Informatikbereich natürlich, mit der relevanten Hard- und Software umgehen zu können sowie das Erlernen der nötigen Medienkompetenz. Wir stehen dabei zum Prinzip der Diversität: Nach dem Beherrschen der grundlegenden Fähigkeiten bei den relevantesten Programmen ist ein Kennenlernen weiterer – auch Freier Software – ein wichtiges Ziel, das wir gerne unterstützen. Das Argument, dass der Arbeitsmarkt gewisse Technologien voraussetzt, ist allerdings unverändert gültig. Ein Verzicht auf gewisse Basiskenntnisse ist daher auch in Zukunft nicht vorstellbar.

Länderweit wahlwerbende Parteien

M: Den Einsatz freier Software im Untericht befürworten wird.


Förderung von Freier Software

12. Haben Sie darüber hinaus vor, in anderen Bereichen Freie Software zu fördern? Wenn ja: wie?

Bundesweit wahlwerbende Parteien

BZÖ: Siehe Antwort zur Frage 10

GRÜNE: Die konzeptionelle Zusammenarbeit mit den Forschungseinrichtungen, der ITWirtschaft und zivilgesellschaftlichen AkteurInnen aus NutzerInnen- und VerbraucherInnensicht ist zur Förderung von Open-Source-Software zu organisieren und intensivieren.

KPÖ: Wie schon im Punkt 11 beschrieben, fängt das schon im Informatikunterricht in der Schule an, wo das Bewusstsein für den Einsatz freier Software geschärft werden muss. Informationskampagnen bei Firmen und im öffentlichen Bereich sollen die Menschen dafür sensibilisieren.

NEOS: Freie Software wird am Besten gefördert, indem sie entsteht. Das heißt, die Kombination aus der Offenheit aller öffentlich finanzierten Software und das Engagement von Schüler_innen und Student_innen gibt Direkte allgemeine kommerzielle Förderung im Sinne einer Beschaffungspriorisierung für Behörden ist problematisch, da ja immer im Einzelfall eine Gesamtkostenüberlegung stattzufinden hat. Ob freie Software oder proprietäre Software zum Einsatz kommt, hat manchmal sehr kleine, manchmal große Effekte.

PIRAT: Mitglieder der Piratenpartei Österreich beteiligen sich selbst an der Weiterentwicklung der Online-Demokratiesoftware Liquid. Diese Software ist FLOSS und wird innerhalb der Partei zur Meinungsbildung und Entscheidungsfindung genutzt. Die Piratenpartei wird sich auch in Zukunft verstärkt im Rahmen ihrer finanziellen Mitteln bei der Weiterentwicklung von Software zur Umsetzung online-demokratischer Prozesse auf FLOSS-Basis engagieren.

SPÖ: Grundsätzlich ja, aber meines Wissens nach existieren derzeit keine konkreten Initiativen in diese Richtung.

ÖVP: Der von Michael Spindelegger und Hannes Rauch ins Leben gerufene „Arbeitskreis Netzpolitik“ wird sich auch mit dem Thema „Freie Software“ verstärkt befassen und gemeinsam mit Experten – auch parteiübergreifend – neue Konzepte und Lösungen diskutieren und eine konkrete Umsetzung relevanter Forderungen vorbereiten.

Länderweit wahlwerbende Parteien

M: Der Staat ann am besten in seinem Verfügungsbereich, der Ämtern eingreifen. Die Massnahmen dazu sind von uns bereits in Punkt 1 befürwortet.



Allgemeine Antworten der Parteien

Bundesweit wahlwerbende Parteien

FRANK: Gerade die von Ihnen gestellten Fragen sind für uns sehr wichtig. Leider haben wir derzeit aber noch nicht genügend Kapazitäten um dieses Thema zu einem unserer Kernpunkte zu machen. Im Herbst werden wir uns aber einer Expertengruppe aus diesem Themenfeld beraten und danach gerne wieder mit Ihnen in Kontakt treten, sollte dies gewünscht sein. Ich darf Sie daher noch um ein wenig Geduld bitten und hoffe hierbei auf Ihr Verständnis.

Länderweit wahlwerbende Parteien

EUAUS: Aufgrund der Fragen merkt man, dass Sie die Top-Spezialisten in diesem Bereich sind. Ich kann Ihnen nur allgemein antworten:
Für die EU-Austrittspartei ist es wichtig, dass Österreich die Selbstbestimmung zurückerhält. Sonst entscheiden das nämlich nicht die österr. Abgeordneten, sondern die EU-Lobbyisten, EU-Kommissare und der EU-Rat. Das wollen wir verhindern und sind deshalb für den EU-Austritt Österreichs. Wenn Österreich die Selbstbestimmung zurück erworben hat, dann kann man in den einzelnen Bereichen nach sinnvollen Lösungen suchen. Vorher macht das wenig Sinn.

WANDL: Das Thema Freie Software ist für uns schon aus dem Grund wichtig, weil wir für den Wandel ausschließlich auf freie Softwarelösungen zurückgreifen und teilweise auch mit Entwicklern an maßgeschneiderten Lösungen für uns arbeiten, die überhaupt nur durch eine open-source Mentalität ermöglicht werden. Und natürlich sind wir uns der Wichtigkeit von freier Software auch sehr stark bewusst.
Was deinen Fragenkatalog betrifft, können wir dir momentan aber leider keine fertigen Antworten schicken, weil wir wir das Thema noch nicht so konkret bearbeitet haben, dass wir dir auf diese sehr spezifischen Fragen auch wirkliche Antworten geben könnten.
Da Ihr aber offensichtlich Experten in diesem Gebiet seid, würde es uns freuen, wenn Ihr uns Eure Positionen zuschicken könntet.



Parteien die zu keiner Antwort bereit waren

Bundesweit wahlwerbende Parteien

FPÖ: Bis 21.09.2013, trotz Erinnerung, keine Antwort erhalten

Länderweit wahlwerbende Parteien

CPÖ: Bis 21.09.2013, trotz Erinnerung, keine Antwort erhalten.

SLP: Bis 21.09.2013, trotz Erinnerung, keine Antwort erhalten.


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Activities/AskYourCandidates/20130929-austria-nationalratswahl.de (last edited 2018-07-12 20:14:39 by jzarl)