Deutschland
Die Fellowship-Zuwendung ist in Deutschland wie andere Spenden auch steuerlich absetzbar. Spenden bis einschließlich EUR 200,- erkennt das Finanzamt ohne förmliche Spendenbescheinigung an, sofern du folgendes beachtest: Auf dem Bareinzahlungsbeleg oder der Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg) muss angegeben sein, dass es sich bei der Zuwendung um eine Spende an die FSFE handelt. Also bitte bei allen Überweisungen das Wort "Spende" in den Betreff nehmen. Bei Rückfragen bitte eine E-Mail an <germany AT fsfeurope DOT org>
Österreich
Spenden an gemeinnützige Organisationen wie die FSFE sind in Österreich nicht steuerlich absetzbar. Fellows, die in ihrem Beruf in größerem Umfang mit Freier Software zu tun haben, können versuchen, die Fellowship-Zuwendung als Beitrag zu einer Interessensvertretung zu deklarieren. Die Anerkennung dessen liegt im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes, daher können wir keine Garantie übernehmen, aber wir freuen uns über Erfahrungsberichte (an <austria AT fsfeurope DOT org>).
Schweiz
Die Zürcher Niederlassung der FSFE ist gemäß Verfügung des Kantonalen Steueramtes Zürich vom 26.5.2007 gemeinnützig im Sinne von §61 lit. f StG und Art. 56 lit. g DGB anzusehen.
Natürliche und juristische Personen mit (Wohn-)Sitz in der Schweiz können die unentgeltlichen Zuwendungen an FSFE, darunter fallen auch Fellowship-Zuwendungen, (unter Beobachtung gewisser prozentualer Grenzen) vom steuerbaren Einkommen bzw. Gewinn in Abzug bringen. Wir weisen daher darauf hin, dass die Zürcher Niederlassung der FSFE wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke steuerbefreit ist und deshalb Spenden steuerlich in Abzug gebracht werden können. Bei Rückfragen bitte eine E-Mail an <office AT fsfeurope DOT org>